Rentenbeschluss der Koalition: Rentenbeitragssatz steigt, Mütterrente wird ausgeweitet | ABC-Z

Die Koalition hat ihr Rentenpaket beschlossen: Das Rentenniveau bleibt gleich, einige Eltern erhalten mehr Geld. Auch das Tariftreuegesetz kommt.
Damit wird das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent des jeweils geltenden Durchschnittslohns gesichert. Zudem erhalten Eltern von vor 1992 geborenen Kindern ab 2027 drei statt bislang zweieinhalb Jahre Erziehungszeiten bei der Rente angerechnet. Dies soll spätestens 2028 umgesetzt sein, aber dann rückwirkend ab 2027 gezahlt werden. Die Ausweitung der Mütterrente bedeutet pro Kind rund 20 Euro mehr im Monat.
Der Rentenbeitragssatz steigt 2027 voraussichtlich etwas stärker als gedacht: von heute 18,6 auf 18,8 Prozent des Bruttolohns. Nach geltendem Recht wäre übernächstes Jahr ein Anstieg auf 18,7 Prozent zu erwarten gewesen. 2026 bleibt der Satz voraussichtlich stabil.
Die Kosten für das Gesamtpaket belaufen sich ab 2027 auf eine zweistellige Milliardensumme, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll. Die Finanzplanung von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für die Jahre bis 2029 weist allerdings hohe zweistellige Milliardenlücken auf.
Bindung an Tariflöhne wird gestärkt
Ebenfalls einigte sich die Bundesregierung am Mittwoch darauf, öffentliche Aufträge an die Einhaltung von Tarifverträgen zu koppeln. Das Kabinett brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) auf den Weg. Die Regierung will damit die seit Jahrzehnten sinkende Bindung an Tariflöhne stärken. Eine weitreichende Ausnahme ist bis Ende 2032 für Aufträge der Bundeswehr vorgesehen.
Arbeitgeber müssen dem Gesetzentwurf zufolge vertraglich zusichern, die einschlägigen Standards bei der Ausführung des Auftrags einzuhalten. Dabei müssen die Firmen nicht selbst tarifgebunden sein. Die Tariftreue soll sich neben dem Entgelt auch auf weitere Lohnbestandteile wie Zulagen oder Weihnachtsgeld beziehen. Das Gesetz gilt für Aufträge und Konzessionen des Bundes oder seiner Behörden ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro.
Die für eine Branche verbindlichen Standards legt das Arbeitsministerium auf Antrag einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbandes per Rechtsverordnung fest. Der Antrag muss den Tarifvertrag benennen, dessen Arbeitsbedingungen in der Verordnung für verbindlich erklärt werden sollen. Eine neue Prüfstelle Bundestariftreue soll die Einhaltung der Vorgaben überprüfen. Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen von bis zu zehn Prozent des Auftragswertes und die Kündigung des Auftrags. Zudem können Unternehmen von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt das Vorhaben kategorisch ab. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert dagegen seit langem ein entsprechendes Gesetz.
In Deutschland wird weniger als die Hälfte aller Beschäftigten nach einem von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelten Tarifvertrag bezahlt. Im Jahr 2024 arbeiteten laut einer Erhebung des IAB-Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit rund 41 Prozent aller Beschäftigten in Betrieben mit einem Branchentarifvertrag. Im Jahr davor waren es noch 42 Prozent. Weitere 8 Prozent waren demnach in Betrieben mit einem Haustarifvertrag beschäftigt. Die Branchentarifbindung sank in den vergangenen fast 30 Jahren um 26 Prozentpunkte.
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