Rente: Kabinett beschließt Rentenpaket von Bärbel Bas | ABC-Z

Die Bundesregierung hat ein
milliardenschweres Rentenpaket zur Absicherung des Rentenniveaus
und zur Ausweitung der Mütterrente auf den Weg gebracht. Das
Kabinett billigte einen entsprechenden
Gesetzesentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa soll der Rentenbeitragssatz 2027
voraussichtlich etwas stärker als gedacht steigen: von heute 18,6 auf 18,8
Prozent des Bruttolohns. Dies gehe aus dem Entwurf für das Rentengesetz
hervor.
Enthalten ist im Gesetz aber eine weitere
Klausel: Die Rücklage der Rentenkasse von 20 Prozent einer Monatsausgabe
soll auf 30 Prozent angehoben werden, um mehr Puffer zu haben. “Durch
die Anhebung der Mindestrücklage kann in einem Jahr einmalig ein höherer
Beitragssatz erforderlich werden”, heißt es in der Kabinettsvorlage. Der Bund soll hingegen nicht für das Auffüllen
der Rücklage zahlen: “Die daraus resultierenden unmittelbaren
Auswirkungen auf die Leistungen des Bundes an die allgemeine
Rentenversicherung werden ausgeschlossen.”
Rentenniveau und Mütterrente
Die Regierung will das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 bei
mindestens 48 Prozent eines Durchschnittslohns stabilisieren.
Diese sogenannte Haltelinie verhindert, dass die Renten
langsamer steigen als die Löhne. Das Rentenniveau ist eine
Rechengröße, die das Verhältnis zwischen einer Standardrente und
dem Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer beschreibt. Es
sagt nichts über die konkrete Höhe der individuellen Rente aus.
Ohne die neue Regelung würde das Niveau nach aktuellen Prognosen
bis 2031 auf 47 Prozent und bis 2040 auf 45 Prozent sinken.
Die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder
werden um sechs weitere Monate auf insgesamt drei Jahre
angehoben. Das gilt seit Längerem für später Geborene. Von
dieser Ausweitung sollen rund zehn Millionen Eltern profitieren,
überwiegend Frauen. Die Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2027
greifen, wird technisch von der Rentenversicherung aber erst zum
Jahresanfang 2028 umgesetzt. Für Rentnerinnen und Rentner, die
bereits 2027 Anspruch darauf hatten, wird die Erhöhung über
einen Zuschlag rückwirkend gezahlt wird.
20 Euro mehr für jedes vor 1992 geborene Kind
Durch die Ausweitung der Mütterrente steigt die monatliche
Rente für jedes vor 1992 geborene Kind konkret um rund 20 Euro. Die
Stabilisierung des Rentenniveaus sorgt dem Arbeitsministerium
zufolge dafür, dass die Altersbezüge insgesamt um rund zwei
Prozent höher ausfallen als ohne die Reform. Eine Rentnerin mit
einer Monatsrente von 1.500 Euro hätte demnach im Jahr 2031 rund
30 Euro im Monat mehr zur Verfügung.
Die Kosten für das Gesamtpaket belaufen sich ab 2027 auf
eine zweistellige Milliardensumme, die aus dem Bundeshaushalt
finanziert werden soll. Die Finanzplanung von Finanzminister
Lars Klingbeil (SPD) für die Jahre bis 2029 weist allerdings
hohe zweistellige Milliardenlücken auf.
Dass der Beitragssatz ab 2027 überhaupt steigt,
war erwartet worden – das hängt mit den steigenden Ausgaben der
Rentenversicherung zusammen und der Tatsache, dass mehr Ältere in Rente
gehen und nach und nach weniger Jüngere einzahlen. Nach geltendem Recht wäre
übernächstes Jahr ein Anstieg auf 18,7 Prozent zu erwarten gewesen. 2026
bleibt der Satz voraussichtlich stabil. Dem Gesetzentwurf
zufolge steigen die Rentenausgaben, einschließlich der
Krankenversicherung für Rentner, von 394,4 Milliarden Euro in diesem Jahr
auf 476,3 Milliarden Euro im Jahr 2029.