Politik

Rente: Bas bringt Rentenpaket auf den Weg | ABC-Z

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat das von Union
und SPD vereinbarte Rentenpaket auf den Weg gebracht. Mit ihrem ersten
Rentengesetz will Bas das Rentenniveau wie versprochen bei 48 Prozent sichern. Konkret schreibt das Ministerium in dem Entwurf: “Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird
bis zum Jahr 2031 verlängert, sodass die Abkopplung der Renten von den Löhnen
bis dahin verhindert wird.”

Diese Größe beschreibt das Absicherungsniveau der Rente im
Verhältnis zu den Löhnen. Ein stabiles Rentenniveau bedeutet, dass die
gesetzliche Rente der Lohnentwicklung nicht hinterherhinkt. “Die sich daraus ergebenden
Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund
erstattet”, heißt es in dem Entwurf. “Durch die Erstattung werden Auswirkungen
auf den Beitragssatz grundsätzlich vermieden.”

Der Gesetzentwurf liegt den Nachrichtenagenturen dpa und
Reuters vor. Er wurde nach Angaben aus Regierungskreisen nun in die Abstimmung
innerhalb der Bundesregierung gegeben. 

Kosten für Bund steigen deutlich

Dem Entwurf zufolge würde das Gesetz die Kosten für den Bund
deutlich steigen lassen. “Unter Berücksichtigung sämtlicher Maßnahmen
erhöhen sich die zusätzlichen Gesamtmittel des Bundes perspektivisch auf
zunächst 14,9 Milliarden Euro im Jahr 2030 und steigen bis zum Jahr 2040 auf
insgesamt 20 Milliarden Euro an”, heißt es.

Im Jahr 2029 will die Bundesregierung dem Entwurf zufolge
einen Bericht über die Entwicklung des Beitragssatzes und der Bundeszuschüsse
vorlegen. Geprüft werden soll, was nötig ist, um das Rentenniveau von 48
Prozent über das Jahr 2031 hinaus beizubehalten.

Mütterrente ab 2028

Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen
Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs
Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Diese ausgeweitete Mütterrente soll
aber erst ab 2028 ausgezahlt werden, weil die Rentenversicherung nach eigener
Aussage für die technische Umsetzung zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes
braucht. 

Um Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die
Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern, soll das heute
geltende Anschlussverbot aufgehoben werden.

Back to top button