Rekordschnee in München: Frau stürzt und verklagt die Stadt | ABC-Z
München – So schnell habe sie gar nicht schauen können, erinnert sich Andrea S.: Als sie am 2. Dezember 2023 nach dem Pastaessen in der Schellingstraße das Restaurant verließ und nach Hause laufen wollte, legte es die heute 65-Jährige auf dem Gehweg böse hin. Die Folge: ein Bruch des Handgelenks.
Passanten halfen ihr auf und brachten sie nach Hause. Sie erinnert sich, starke Schmerzen gehabt zu haben, aber zur Notaufnahme des Schwabinger Krankenhauses traute sie sich wegen der Straßenverhältnisse nicht.
Schneerekord am 2. Dezember
An jenem Tag legte München einen neuen Schneerekord hin. Fast ein halber Meter Neuschnee soll damals gefallen sein, nichts ging mehr. München und Umgebung befanden sich im Ausnahmezustand, erst Tage später entspannte sich die Lage. So dauerte es auch zwei Tage, bis Andrea S. zum Arzt ging. Am 21. Dezember wurde sie schließlich operiert.
Die 65-Jährige ist überzeugt, dass die Stadt damals ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen sei und klagte. Sie will Schmerzensgeld von mindestens 7500 Euro. Dazu kommen die Anwaltskosten sowie die Feststellung der Schadenersatzpflicht. Insgesamt setzt das Landgericht am Mittwoch einen Streitwert von 12.000 Euro an.
“An diesen Tag kann sich jeder erinnern”, sagt Thomas Böx, Vorsitzender Richter der 15. Zivilkammer am Landgericht. Trotz aller Bemühungen – sämtliche Fahrzeuge und sämtliches Personal waren im Einsatz – kam der Winterdienst nicht nach, erklärt die Stadt.
Geräumt, aber nicht gestreut
In der Schellingstraße wurde zwar geräumt, es sei aber kein Splitt verteilt worden, um die Rutschgefahr zu bannen, kritisiert die Klägerin. Doch Richter Böx, macht der Klägerin wenig Hoffnung. Die Kammer könne keine schuldhafte Pflichtverletzung erkennen. Der Winterdienst sei schlicht an seine Kapazitätsgrenzen gekommen.
Wie es ihr denn jetzt gehe, will das Gericht wissen. Besser, antwortet Andrea S. Nur bei besonderer Belastung kommen die Schmerzen zurück. Die Entscheidung des Gerichts oll am 15. Januar verkündet werden.