Liveticker Bundespolitik: Zweiter Anlauf für Wahl der Verfassungsrichter am 25. September | ABC-Z

„Mit dieser Regelung senden wir ein unmissverständliches Signal: Der Hessische Landtag schützt seine parlamentarische Arbeit“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Ingo Schon. „Für Extremisten und Verfassungsfeinde, die unsere Demokratie beseitigen wollen, darf und wird es hier keinen Platz, kein Geld und keine Unterstützung geben.“ Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Miriam Dahlke, sagte, niemand, der auf dem Boden der Verfassung stehe, müsse sich Gedanken machen.
Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass nach einer ersten freiwilligen Selbstauskunft des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin die Landtagskanzlei ein Führungszeugnis einholen kann. Zudem können anlassbezogen zusätzlich Informationen beim Verfassungsschutz und beim Landeskriminalamt abgefragt werden. „Wird eine Mitarbeit in diesem Verfahren jedoch verweigert, muss der oder die Beschäftigte damit rechnen, von der Finanzierung ausgeschlossen zu werden“, hatte Wallmann erläutert. Zudem drohe ein Hausverbot. Die AfD-Landtagsfraktion legte einen eigenen Gesetzesentwurf vor, der nach den Worten ihres Parlamentarischen Geschäftsführers Frank Grobe aber mildere Mittel vorsieht. Grobe kündigte an, dass sich seine Fraktion an den Hessischen Staatsgerichtshof wenden werde, sollte der Gesetzentwurf der vier übrigen Landtagsfraktionen verabschiedet werden.





















