Verkehr

Referent nach dem BKrFQG – Verkehrstalk-Foren | ABC-Z


Hallo und willkommen im VP ,

grundsätzlich geht es hier um Verkehrsrecht, trotzdem wird hier auch Vieles drum herum diskutiert, aber erwarte nicht zu viel. smile.gif

Ein paar Anmerkungen:

Zitat (Tiguan3 @ 12.12.2024, 10:44) *

5.) In Flensburg bei KBA als freiberuflicher geführt bin (wurde auch durch das Finanzamt und andere Ämter bestätigt “Kleingewerbebetrieb”)

Freiberufler und Kleingewerbe schließt sich aus: Freiberufler sind Selbständige (Ärtze, Anwälte, Ingenieure …), die nicht gewerblich arbeiten, sie zahlen auch keine Gewerbesteuer.

Je nach Umsatz können aber sowohl freiberuflich als auch gewerblich Selbständige “Kleinunternehmer” sein, das hängt vom Umsatz ab und befreit von der Umsatzsteuer.

Zitat (Tiguan3 @ 12.12.2024, 10:44) *

2.) Schreiben DRV = Sie sind bei diesem Auftraggeber als abhängiger Beschäftigter angestellt (zwischen Auftraggeber besteht ein Referentenvertrag mit Bezahlung, wobei ganz genau
Definiert ist im Referentenvertrag das es hier um keinen Arbeitsvertrag handelt.

Diese Feststellung im Vertrag ist nichtig, sofern der Charakter und die Merkmale des Vertrages dem widersprechen.

Mit den Merkmalen wirst du dich ja schon beschäftigt haben.

Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.

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