Geopolitik

Rechtsextremismus: Rheinland-Pfalz plant doch kein pauschales Verbot für AfD-Bewerber | ABC-Z

Rheinland-Pfalz will laut seinem Innenministerium AfD-Mitgliedern nicht pauschal den Zugang zum öffentlichen Dienst verwehren. “Entscheidend ist und bleibt der jeweilige Einzelfall”, teilte das Ministerium mit. Entgegen anderslautenden Darstellungen sieht eine vom Land ausgearbeitete neue Verwaltungsvorschrift nicht vor, dass allein die Parteimitgliedschaft bereits einen Ausschlussgrund darstellt, wie das rheinland-pfälzische Innenministerium den Nachrichtenagenturen dpa und epd mitteilte. Stattdessen könnten Bewerberinnen und Bewerber etwaige Zweifel an ihrer Verfassungstreue ausräumen.

Am Donnerstag hatte das Landesinnenministerium in Mainz mitgeteilt, AfD-Mitgliedern den Weg in den öffentlichen Dienst künftig verschließen zu wollen. Innenminister Michael Ebling (SPD) kündigte an, dafür die Einstellungspraxis zu verschärfen. Dies war als pauschales Zugangsverbot verstanden worden. Künftig werde im Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein, teilte der Minister mit. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssten erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben. Die überarbeitete Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue liegt noch nicht vor, soll aber noch im Juli fertig sein.

Grundlage dafür soll eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen sein, bei denen hinreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. “Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden”, hatte Ebling am Donnerstag gesagt. 

Die Entscheidung in Mainz hatte bundesweite Reaktionen ausgelöst, weil
sie über Bestimmungen anderer Länder vermeintlich deutlich hinausging.
Kritik kam aus der Opposition, von Fachleuten und sogar aus der eigenen
Partei.

In der Mitteilung des Landesinnenministeriums von vergangener Woche hieß es im Wortlaut: “Wer diese Erklärung [über die Verfassungstreue] verweigert und Zweifel
an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht in den
öffentlichen Dienst eingestellt. Für bereits bestehende Mitarbeitende
kann die Mitgliedschaft in einer solchen gelisteten Organisation ein
disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen. Entscheidend
ist und bleibt der jeweilige Einzelfall.”

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