Geopolitik

Rechtsextremismus: Justizministerin Hubig will AfD-Verbot prüfen | ABC-Z

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für eine ernsthafte Prüfung eines Verbots der AfD
ausgesprochen. Die Partei müsse als “mögliche Gefahr für unsere
Demokratie sehr ernst” genommen werden, sagte sie der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung
. Sie bezog sich damit auf die Einstufung
als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz. “Dazu gehört unbedingt, ein
Parteiverbot zu prüfen”, sagte sie der Zeitung.

Hubig kündigte an, dass die schwarz-rote Bundesregierung sich zu einem
Verbotsverfahren beraten und eine gemeinsame Antwort finden werde. Doch sie sieht neben der Bundesregierung auch die Kammern des Parlaments in der Pflicht:
“Ich möchte auch betonen: Im Bundestag und im Bundesrat muss die
Diskussion ebenfalls stattfinden.” Ein Antrag auf ein
Verbotsverfahren kann durch die Bundesregierung, den Bundestag oder den Bundesrat gestellt werden.

Zwar sei ein Parteiverbot “das schärfste Schwert, das unsere Demokratie gegen ihre organisierten Feinde hat” und dürfe “nicht voreilig” gezogen werden, sagte Hubig. Doch das heiße umgekehrt auch: “Wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann wäre es nur schwer vermittelbar, das Instrument nicht zu nutzen.” Auch der unklare Ausgang eines solchen Verfahrens sei für sie kein Argument gegen dessen Einleitung: “Bei Strafprozessen steht eine Verurteilung am Anfang auch nicht fest. Trotzdem verzichtet der Rechtsstaat nicht auf Anklagen.”

Anfang Mai hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bundes-AfD als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft und dafür ein mehr als 1.000 Seiten langes Gutachten angefertigt. Seitdem wird in der Öffentlichkeit wieder über ein Parteiverbotsverfahren diskutiert.

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