Geopolitik

Rechtsextremismus: Auch neues Sommerfest des “Compact”-Magazins darf nicht stattfinden | ABC-Z

Nach dem Verbot eines Sommerfests des rechtsextremen Magazins Compact darf auch ein geplantes “Sommerfest der Pressefreiheit” nicht am gleichen Ort stattfinden. Das Verwaltungsgericht Halle bestätigte nach eigenen Angaben eine Verbotsverfügung der zuständigen Polizeiinspektion. Die Kammer habe sich der Meinung der Polizei angeschlossen, dass es sich um eine Ersatzveranstaltung des verbotenen Compact-Magazins handele, sagte Gerichtspräsident Andreas Pfersich. 

Gegen das Urteil könne noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht werden. Das Fest sollte auf dem Rittergut des früheren AfD-Politikers André Poggenburg stattfinden.

Das Bundesinnenministerium hatte Compact vor einer Woche verboten. Der Verfassungsschutz stuft die Zeitschrift als rechtsextremistisch ein. Damit war auch das für Samstag geplante Sommerfest des Magazins auf dem Rittergut des früheren AfD-Landesvorsitzenden Poggenburg im Burgenlandkreis untersagt worden. 

Sein Anwesen steht schon seit Längerem im Fokus der Behörden, weil es als ein Treffpunkt der sogenannten Neuen Rechten gilt. Zum Sommerfest war unter anderem der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner angekündigt. Im Zuge des Verbots gab es auch eine Durchsuchung der Behörden auf dem Rittergut.

Neues Sommerfest zur gleichen Zeit am gleichen Ort

Nach dem Verbot hatte “Aufbruch Deutschland” als neuer Veranstalter ein “Sommerfest der Pressefreiheit” angekündigt: zur gleichen Zeit und am gleichen Ort wie die zuvor verbotene Veranstaltung von Compact. “Aufbruch Deutschland” bezeichnet sich nach eigenen Angaben als bundesweite Interessengemeinschaft. Im Impressum wird Poggenburg als Vertreter aufgeführt.

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