Rechtsextremismus: AfD-Gutachten reicht laut Dobrindt nicht für Verbotsverfahren | ABC-Z

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht keine hinreichenden Argumente für ein AfD-Verbotsverfahren. Es sei falsch zu glauben, mit dem
jüngst veröffentlichten Gutachten des Verfassungsschutzes habe man nun ausreichend Material für ein solches
Verbot in der Hand, sagte Dobrindt bei der Vorstellung der
Jahresstatistik zur politisch motivierten Gewalt. Jenen, die
sagten, “wenn es so ein Gutachten gibt, dann kann man sich doch darauf
berufen und dann ein entsprechendes Verbotsverfahren anstrengen”, halte
er entgegen: “Dafür ist dieses Gutachten nicht ausreichend.” Der Verfassungsschutz bewertet die AfD in dem Gutachten als gesichert rechtsextremistisch.
Über
ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder
Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Für ein Verbot
reicht es nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Meinungen
vertritt. Sie muss diese auch aktiv und aggressiv-kämpferisch verfolgen. Zudem muss das Erreichen dieser verfassungsfeindlichen Ziele zumindest
möglich erscheinen. Bei der NPD etwa war das zweite Parteiverbotsverfahren gescheitert, weil der NPD nicht die
Möglichkeit zum Umsturz, also eine sogenannte Potenzialität,
nachgewiesen werden konnte.
Dobrindt hält Debatte für “kontraproduktiv”
Dobrindt sagte, für ein Verbotsverfahren müssten neben der Verfassungsfeindlichkeit noch zwei weitere Elemente betrachtet
werden: Liegt ein Angriff auf den Rechtsstaat vor, und gibt es einen
Angriff auf die Demokratie? Dazu sage aber dieses Gutachten nichts aus.
Er halte eine Debatte rund um das AfD-Verbot für “kontraproduktiv”. Stattdessen forderte er, “mal zu überlegen, wie man die Polarisierung unserer
Gesellschaft durch eine Politik beenden kann, die eben befriedend wirkt.
Und dann würden sich vielleicht auch diese Fragen nach einem
Parteienverbot erledigen.”
Daniel Günther spricht sich für Verfahren aus
Die Rufe nach der Einleitung eines
Verbotsverfahrens waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für
Verfassungsschutz die AfD Anfang Mai von einem Verdachtsfall zu einer gesichert
rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft hatte. Dagegen ging die Partei mit einem Eilantrag vor. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln hat der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis gelegt und führt die AfD daher erst einmal weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.
Schleswig-Holsteins
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte am Wochenende bekräftigt,
dass er – anders als Bundeskanzler und CDU-Parteichef Friedrich Merz – ein solches Verfahren für dringend geboten hält. “Es ist meine feste
Überzeugung, dass ein Staat sich selbst schützen muss”, sagte er gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Allerdings könnte er über den Bundesrat
selbst darauf hinwirken. Auch der Grünen-Co-Vorsitzende Felix Banaszak
sprach sich deutlich für ein Verbotsverfahren aus: Dieser Weg sei
wichtig, “bevor es zu spät ist”.