Geopolitik

Rechsextremismus: Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall ist rechtskräftig | ABC-Z

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der AfD wegen ihrer Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall zurückgewiesen. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) von 2024, das die Einstufung gebilligt hatte, wurde damit rechtskräftig.

“Wir haben die Beschlüsse zur Kenntnis genommen und bedauern, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Revision nicht zulässt”, ließen die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel in einer Stellungnahme mitteilen. “Somit können relevante, die Republik bewegende Fragen nicht geklärt werden. Deshalb lassen wir die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde prüfen.”

Als rechtsextremistischer Verdachtsfall darf die AfD mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln wie etwa V-Leuten vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Das OVG erlaubte keine Revision gegen sein Urteil – das Bundesverwaltungsgericht wies nun die Beschwerde gegen diese Nichtzulassung ab. Nach einem ZDF-Bericht will die Partei dagegen noch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgehen.

Verfahren über Einstufung als gesichert rechtsextrem läuft noch

Ein Jahr nach dem Urteil aus Münster, Anfang Mai dieses Jahres, stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Darum ging es in dem Verfahren aber nicht. 

Gegen die Hochstufung setzt sich die Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln zur Wehr. Bis dieses darüber entscheidet, ist die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorerst ausgesetzt.

Die Landesorganisationen in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg wurden vom Verfassungsschutz bereits zuvor als gesichert rechtsextrem betrachtet. Die AfD ist die größte Oppositionsfraktion im Bundestag. Bei der Bundestagswahl 2025 wurde sie zweitstärkste Kraft.

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