Räumpfeil und indirektes Linksabbiegen für Radfahrende | ABC-Z

Gegeben sei folgende Situation: Radfahrende überqueren bei Grün eine Kreuzung und warten dann dort, um sie nach links zu überqueren, sobald der Querverkehr dies zulässt (indirektes Linksabbiegen nach § 9 Abs. 2 StVO). Dabei wiederum entgegenkommende Linksabbiegende müssen warten.
Nun leuchte aber für die entgegenkommenden Linksabbiegenden ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung (Räumpfeil), weil die Gegenrichtung ja Rot hat. Wie verträgt sich nun der dort wartende Radverkehr (für den das Rotlicht nicht gilt, was er auch gar nicht sehen kann, weil er dahinter steht) mit dem “ungehinderten” Räumen der Kreuzung (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO)?