Rahmengesetz statt Enteignung: Sozialdemokratische Quatschpolitik | ABC-Z

D ie SPD besitzt eine einzigartige Fähigkeit: Nur sie schafft es regelmäßig, ihr sozialistisches Erbe auszupacken und sich als alte Arbeiter:innenpartei zu rühmen – und dann, kaum einen Moment später, jeden politischen Vorstoß zu torpedieren, der die kapitalistische Wirtschaftsordnung einschränken könnte. Und Übung macht offensichtlich den Meister. Nach 150 Jahren Sozialdemokratie gelingt es der Partei manchmal sogar, beides zeitgleich zu tun: Also noch die Verteidigung der Marktordnung als linken Vorstoß zu verkaufen.
Beispiel Vergesellschaftungsrahmengesetz. Welche andere Partei könnte im selben Atemzug von einem „historischen“ Vorstoß sprechen und sich damit rühmen, erstmals ein Vergesellschaftungsgesetz auf den Weg gebracht zu haben – um dann im nächsten Satz davon zu reden, dass dieses Gesetz „das Soziale an der Marktwirtschaft“ rettet. Genau das sagte aber der SPD-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg am Mittwoch bei der Kommentierung des Rahmengesetzes.
Nun gilt für Politiker:innen wie Schauspieler:innen, dass man besonders erfolgreich ist, wenn man selbst fühlt, was man sagt. Es kann deshalb sein, dass manche in der SPD im Gesetz tatsächlich einen Fortschritt sehen. Wer sich aber nüchtern ansieht, was das Gesetz tatsächlich macht, erkennt: Es ist nicht nur pure Symbolpolitik, die keine einzige Wohnung enteignet. Es droht sogar, der Vergesellschaftung Steine in den Weg zu legen, weil es den Vergesellschaftungsbegriff gefährlich entkernt.
Pure Symbolpolitik, die keine einzige Wohnung enteignet
So heißt im aktuellen Gesetzesentwurf, der Zweck der Vergesellschaftung sei die Sicherstellung des „Versorgungsinteresses breiter Schichten der Bevölkerung an Gütern und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge“ – im aktuell diskutierten Fall also mit bezahlbaren Wohnungen. Das klingt erstmal gut. Aber in der Formulierung versteckt ist eine folgenschwere Umdeutung. Denn Vergesellschaftung ist keine Sozialpolitik, die einen kaputten Markt durch staatliche Regeln repariert. Sie ist eine Ermächtigung des demokratischen Volkssouveräns, den Markt in einem bestimmten Bereich bewusst außer Kraft zu setzen.
Revolution muss man schon selber machen
Diese Entscheidung haben die Berliner:innen am 26. September 2021 getroffen. Sie haben sich in einem Volksentscheid dafür entschieden, dass die großen Wohnungskonzerne der Stadt vergesellschaftet werden sollen. Dass die SPD nun der Meinung ist, man könne diesem direkten Auftrag mit ein paar Reförmchen beikommen, ist schlicht undemokratisch. Es ist darüber hinaus geschichtsvergessen, weil es die SPD selbst war, die die Möglichkeit der Vergesellschaftung ins Grundgesetz hineingeschrieben hat.
Andererseits ist daran nichts neu. Man kann der SPD Scheinheiligkeit vorwerfen, aber nicht mangelnde Konsistenz. Seit dem Erfolg des Volksentscheids hat die Partei nichts anderes getan, als den Volkswillen zu torpedieren. Erst einmal ließ sie eine Expert:innenkommission alle Zweifel ausräumen. Dann ließ Franziska Giffey eine mögliche R2G-Koalition platzen, um eine Umsetzung zu verhindern. Und jetzt eben ein Rahmengesetz, das nicht nur erst in zwei Jahren in Kraft tritt, sondern auch einen inhaltlichen Angriff darstellt.
Wer sich gefragt hat, warum die CDU überhaupt bereit ist, bei einem solchen Gesetz mitzumachen, erhält hier eine Antwort: Weil es sich um ein Gesetz handelt, das Vergesellschaftung nicht erleichtert, sondern politisch domestiziert und praktisch erschwert. Die einzige gute Nachricht: Einem neuen Volksentscheid von DW Enteignen, dieses Mal mit konkretem Gesetz und bindender Wirkung, steht nichts entgegen. SPD und CDU mag es also gelingen, den Prozess über Jahre hinzustrecken, was ermüden kann. Aber so ist es halt mit jeder Revolution: Man muss sie schon selber machen.

















