Pyro-Wurf auf 1860-Torwart Marco Hiller: Haching-Fan nun verurteilt | ABC-Z

Grünwalder, Osttribüne, Block P: Fan Peter R. (33, Name geändert) stand im Gästeblock und feuerte beim S-Bahn-Derby sein Team an. Die Hachinger bangten im März 2025 um den Klassenerhalt, lagen aber kurz vor Schluss 1:2 gegen die Löwen zurück.
Peter R. war frustriert und machte seinem Ärger Luft. Zunächst streckte er laut Anklage einem Polizeibeamten, der den Fanblock der Hachinger filmte, den Mittelfinger entgegen. Der Polizist erstattete Anzeige.
Doch es kam noch schlimmer: Als 1860-Torwart Marco Hiller kurz vor Abpfiff der Begegnung im Strafraum zu Boden ging, ärgerte sich Peter R. über die vermeintliche Spielverzögerung des Torwarts.
Feuerwerkskörper über das Fangnetz geworfen
Er warf einen Feuerwerkskörper über das Fangnetz in den Strafraum. Der Gegenstand fiel nur wenige Zentimeter von Hiller entfernt auf das Spielfeld und begann zu rauchen. Ob es sich um eine „Fontäne“ oder eine Art Luftpfeifer handelte, bleibt zunächst offen. Hiller blieb bei der Aktion unverletzt.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung erhoben. Peter R. muss am Montag auf der Anklagebank Platz nehmen.
„Es tut ihm sehr leid“, sagt sein Anwalt Roland Autenrieth zum Prozessbeginn. Sein Mandant leide unter Depressionen. Bei dem Polizisten, der als Zeuge geladen ist, entschuldigt sich Peter R. in der Verhandlung. Er gibt an, dass er damals sieben Halbe intus hatte. Ein Stadionverbot ist für Peter R. bereits ausgesprochen worden. Die Amtsrichterin fragt nach, möchte wissen, wie lange das Verbot noch gilt. Bis Mitte 2027, erklärt der 33-Jährige.
Hachinger Ultra-Szene distanzierte sich
Auch die Hachinger Ultra-Szene distanzierte sich damals vehement von seiner Aktion. „Wir als Classic Squad distanzieren uns im Namen der aktiven Fanszene von Haching klar von jeglichen Handlungen dieser Art“, schrieben die Ultras. Das Amtsgericht verurteilt den Haching-Fan schließlich zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen. Damit gilt er als vorbestraft.





















