Geopolitik

Bundesverfassungsschutz: Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr rechtsextrem | ABC-Z

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat der AfD im Rahmen ihrer Klage eine sogenannte Stillhaltezusage gegeben. Nach dieser verzichtet der Verfassungsschutz vorläufig darauf, die AfD öffentlich als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” zu beschreiben. 

Dies gilt zumindest so lange, bis das Verwaltungsgericht Köln über den
AfD-Eilantrag entschieden hat. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Wann über den Eilantrag entschieden wird, gab es noch nicht bekannt.

Nicht mehr nur ein Verdachtsfall

Am
Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die
Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine “die
Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei”,
hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

Die AfD klagte gegen diese Entscheidung. Die Partei will dem
Verfassungsschutz die Einstufung verbieten lassen. Zuständig ist dafür das
Gericht in Köln, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen
Sitz hat. Bis das nun ein Urteil gefällt hat, verzichtet der Verfassungsschutz auf die Formulierung.

Die AfD begrüßte den Schritt: “Das ist ein erster wichtiger
Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem
Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen”, erklärten die
AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel. “Wir wehren
uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch
das Bundesamt für Verfassungsschutz”, schreibt die Partei.

Einschätzung nicht revidiert

Die Stillhaltezusage bedeutet nicht, dass der
Verfassungsschutz seine interne Einschätzung über die AfD
revidiert hat. Schon 2021 musste das Bundesamt für Verfassungsschutz in einem ähnlichen Streitfall auf eine Formulierung verzichten. Damals hatte die AfD gegen ihre Einstufung als
rechtsextremistischer Verdachtsfall geklagt.

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