Prozess um mutmaßliche Messerattacke in Obdachlosenunterkunft. – Dachau | ABC-Z

Der Angeklagte ist verheiratet und war ohne seine Frau und seine Kinder vor zehn Jahren aus seiner Heimat geflohen. In Dachau habe er dann 2023 seine „erste große wirkliche Liebe“, gefunden, schildert er vor Gericht. An den Tag kann sich der 41-Jährige genau erinnern. Es war der 13. Juli 2023. Die Frau saß auf einer Bank an der Annabergstraße. Er sprach sie an. Es war der Beginn einer Beziehung. Sie dauerte gerade mal eineinhalb Jahre. Denn den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II zufolge war sie geprägt durch eine Vielzahl „körperlicher Übergriffe“ durch den Beschuldigten.
Als seine damalige Lebensgefährtin die Beziehung beendete, soll der Angeklagte dies nicht akzeptiert haben. Außerdem soll es ihm nicht gepasst haben, dass die 40-Jährige begann, sich mit anderen Männern zu treffen. Immer dann, wenn der Beschuldigte seine frühere Partnerin in Begleitung eines anderen Mannes sah, soll er diesen angegriffen haben. Am 26. Januar dieses Jahres soll es in einer solchen Situation zu einer Eskalation gekommen sein. Der Angeklagte soll einen Nachbarn von seiner Ex-Freundin in einer Obdachlosenunterkunft in Dachau mit einem Messer in den Rücken gestochen und geschrien haben, er werde ihn umbringen. Für die mutmaßliche Tat muss sich der 41-Jährige seit Ende vergangener Woche vor dem Schwurgericht am Landgericht München II verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat unter anderem wegen versuchten Totschlags Anklage erhoben.
Zum Prozessauftakt machte der Angeklagte nur Angaben zu seiner Person. Zu den Vorwürfen aus der Anklage sagte er auf Anraten seiner Verteidigerin, Rechtsanwältin Birgit Schwerdt, indes nichts. Der Beschuldigte war bis zu seiner Flucht Soldat. Er sei wegen der Taliban geflüchtet, sagte er bei seiner Vernehmung durch den Vorsitzenden, Richter Thomas Bott. Nach seiner Ankunft in Deutschland habe er die meiste Zeit in Dachau gelebt und gearbeitet. Dann lernte er seine spätere Freundin kennen. Die 40-Jährige hat dem Vernehmen nach ein Problem mit Alkohol. Ebenso wie der Angeklagte. Dieser sagte, er habe wegen seiner damaligen Partnerin mit der Zeit immer mehr getrunken. Zuletzt sollen es ein bis zwei Flaschen Wodka am Tag gewesen sein. Außerdem habe er Cannabis konsumiert.
Ob der 41-Jährige bei den ihm zur Last gelegten Übergriffen alkoholisiert oder bekifft war, geht aus der Anklage nicht hervor. Bis zu seiner Festnahme Anfang des Jahres soll er fünf Auseinandersetzungen entweder mit anderen Männern oder seiner früheren Partnerin gehabt haben. Ende Oktober vergangenen Jahres etwa soll er diese dabei beobachtet haben, wie sie einen anderen Mann mit auf ihr Zimmer in ihrer Unterkunft nahm. Der Anklage zufolge sei er den beiden gefolgt und in das Zimmer seiner Ex-Freundin eingedrungen. Laut der Anklageschrift habe er sich mit Holzstöcken bewaffnet, mit denen er dem Begleiter der Frau auf den Kopf schlug. Einen der Stöcke soll der Beschuldigte dem Mann „derart wuchtig in die linke Körperhälfte unterhalb des Rippenbogens“ gestoßen haben, dass er steckenblieb. Der Bekannte seiner ehemaligen Partnerin überlebte.
Schützende Softshelljacke
Warum der Angeklagte trotz des Vorfalls in der Folgezeit immer wieder in die Unterkunft gehen konnte, obwohl er dort nicht wohnte, ist unklar. Auch am Nachmittag des 26. Januar 2025 hielt er sich dort auf. Den Ermittlungen zufolge hatte er beobachtet, wie seine frühere Freundin in die Wohnung ihres Nachbarn gegangen war. Sie soll ihn nur nach einer Zigarette gefragt haben. Kurz nachdem sie die Türe hinter sich geschlossen hatte, soll der Beschuldigte geklopft und die beiden aufgefordert haben, herauszukommen. Der Nachbar seiner Ex-Freundin alarmierte die Polizei. Zehn Minuten vergingen. Die 40-Jährige und ihr Nachbar glaubten, ihr Ex-Freund sei längst gegangen und öffneten die Tür.
Der 41-Jährige hatte sich aber nur versteckt. Als die Frau und ihr Nachbar nach draußen gingen, soll der Angeklagte aus einem Versteck hervorgesprungen und den Begleiter der 40-Jährigen mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Da der Mann eine dicke Winterjacke und darunter eine Softshelljacke anhatte, wurde der Stich abgefedert. Der Beschuldigte floh, konnte aber kurze Zeit später in der Nähe der Unterkunft von der alarmierten Streife der Polizei festgenommen werden. Ein Urteil in dem Prozess wird für Mitte Januar erwartet.





















