Bezirke

Prozess um Cyber-Grooming gegen 47-Jährigen aus dem Landkreis Ebersberg – Ebersberg | ABC-Z

Der Angeklagte lässt den Kopf immer tiefer sinken, er atmet schwer und weint, als der Staatsanwalt vorliest, was ihm vorgeworfen wird. Immer wieder hat der heute 47-Jährige aus dem Landkreis Ebersberg in den Jahren 2022 und 2023 auf der Online-Plattform „Knuddels“ Kontakt zu jungen Mädchen gesucht, versucht, sie zu sexuellen Handlungen zu verleiten, intime Fotos von ihnen gefordert. Auch mit anderen Männern war er auf der Plattform in Kontakt, tauschte mit ihnen kinder- und jugendpornografisches Material sowie Fantasien über Sex mit Kindern und Jugendlichen aus.

Sein Pech: Hinter einem Account mit einem blumigen Namen, wie ihn sich ein sehr junges Mädchen vielleicht tatsächlich aussuchen würde, stand in Wirklichkeit eine Beamtin des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen. Und auch die Chatpartner des Mannes gingen irgendwann der Polizei ins Netz – genau wie wenig später der Mann selbst.

Auch ohne Geständnis hätte sich aufgrund der Chatverläufe die Schuld des Mannes nachweisen lassen. Er räumte bei der Verhandlung vor dem Ebersberger Schöffengericht aber auch ohne Umstände ein, dass er die Taten begangen hatte – und auch, dass es mit einem Geständnis bei ihm nicht getan ist. Er hatte sich schon vor der Verhandlung um eine Therapie bemüht, Beratungsstellen aufgesucht, diese hatten ihm aber gesagt, er solle wiederkommen, wenn er ein Urteil habe.

Dass er sich auf der Plattform angemeldet hatte, um mit Jugendlichen in Kontakt zu treten, bestritt der Angeklagte. Er habe sich dort über Fußball austauschen, erklärte er, generell mit anderen „quatschen“ wollen. Ein anderer Mann im Chat habe ihn „so richtig penetrant“ immer wieder angeschrieben, er habe sich von ihm auch zu den pädophilen Gesprächen im Netz verleiten lassen. „Es war so voll idiotisch von mir“, sagt der Angeklagte, er wisse aber auch, dass er Hilfe brauche. Noch bei der polizeilichen Vernehmung hatte er pädophile Neigungen gänzlich abgestritten.

Dass er inzwischen schon einen Schritt weiter ist, hielten ihm alle Prozessbeteiligten zugute. Der Staatsanwalt unterstrich aber auch, ebenso wie später der Richter, dass die Aussage, er habe sich auf „Knuddels“ mit anderen über Fußball unterhalten wollen, nicht besonders glaubhaft sei. Wer sich als erwachsener Mann auf dieser Plattform anmelde, mache das, um mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu treten und ihr Vertrauen zu gewinnen – Cyber-Grooming nennt sich das – oder eben mit anderen Männern, die dieselben Interessen hätten.

Letztlich verurteilte das Gericht den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten und folgte damit weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts, der einen Monat mehr gefordert hatte. Außerdem muss der Angeklagte 2400 Euro an den Kinderschutzbund Miesbach zahlen und nachweisen, dass er eine Therapie macht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Back to top button