Prozess gegen Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah beginnt: Spionage-Verdacht – Politik | ABC-Z

Wegen Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst muss sich ein früherer Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah von diesem Dienstag an vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten. Die Bundesanwaltschaft hatte Jian G., einen chinesischstämmigen deutschen Staatsbürger, im April 2024 in Dresden festnehmen lassen. Sie wirft ihm einen besonders schweren Fall geheimdienstlicher Agententätigkeit vor. Bereits von 2002 an soll er laut Anklage des Generalbundesanwaltes Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes gewesen sein.
Als Assistent in Krahs Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament habe G. von September 2019 bis zu seiner Festnahme Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht, heißt es in der Anklage. G. soll mehr als 500 Dokumente beschafft haben, „darunter auch einige, die das Europäische Parlament als besonders sensibel eingestuft hatte“.
Außerdem habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen. Der Spiegel berichtete Ende April, dass G. offenbar Ende 2023/Anfang 2024 Dossiers in chinesischer Sprache erstellt habe, die detaillierte Einschätzungen zu Rolle, Status und Stellung von Spitzenfunktionären der AfD enthalten haben sollen, auch zu den Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla.
Exklusiv
:Maximilian Krah soll Immunität verlieren
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche. Hintergrund ist mutmaßliche Spionage Chinas in Deutschland.
In den Jahren 2023 und 2024 soll der Mann laut Bundesanwaltschaft zudem chinesische Oppositionelle und Dissidenten in Deutschland ausgespäht haben. Hierfür sei er in sozialen Medien zum Schein als Kritiker der chinesischen Staatsführung aufgetreten.
Kurz nach der Festnahme hatte die oberste deutsche Anklagebehörde Büroräume von G. und Krah im Europäischen Parlament in Brüssel durchsuchen lassen. Dabei betonte sie, dass die Durchsuchung von Krahs Büros „eine Maßnahme bei Zeugen“ sei. Krah selbst stellt sich in dem Fall als Opfer dar, nicht als Täter.
Krah war von 2019 bis 2025 Mitglied des Europäischen Parlaments und Mitglied in den Ausschüssen für internationalen Handel, aber auch in den Unterausschüssen für Menschenrechte sowie Sicherheit und Verteidigung. Zudem war er Teil der Delegation für Beziehungen zu den USA. Nach der Bundestagswahl im Februar zog er in den Deutschen Bundestag ein.
Krah hatte der Süddeutschen Zeitung im April gesagt, sein Ex-Mitarbeiter G. habe nicht gezielt nach AfD-Spitzenpolitikern gefragt. „Da war nichts. Er hat sich für Parteiinterna nicht so interessiert, er war ja zuständig für Außenhandel.“ Aber: „Als Mitarbeiter in einem Vier-Mann-Büro bekommen sie natürlich viel mit.“
China weist Vorwürfe zurück
Auf der Anklagebank sitzt zudem eine mutmaßliche Komplizin. Die Ermittler werfen Jaqi X. vor, G. zugearbeitet zu haben. Sie war für ein Logistik-Dienstleistungsunternehmen am Flughafen Leipzig/Halle tätig und soll G. wiederholt Daten über Flüge, Fracht und Passagiere übermittelt haben. Dabei sei es vor allem um den Transport von Rüstungsgütern sowie um Personen mit Verbindungen zu einem deutschen Rüstungsunternehmen gegangen. X. wurde im September vergangenen Jahres festgenommen. Sie ist ebenfalls der geheimdienstlichen Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst verdächtig.
Nach Erhebung der Anklage gegen G. und X. im vergangenen April wies China die Vorwürfe zurück. Die sogenannte Theorie einer Bedrohung durch chinesische Spione sei frei erfunden und böswillig, erklärte Außenamtssprecher Guo Jiakun damals in Peking. In dem Prozess hat der Staatsschutzsenat bis Ende September 13 Verhandlungstermine angesetzt.
Inzwischen ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch gegen Krah selbst wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Geldwäsche. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit möglichen chinesischen Zahlungen, wie die Behörde auf Anfrage mitteilte. Die Immunität des Bundestagsabgeordneten soll deshalb aufgehoben werden. Krah weist die Vorwürfe zurück.