Prozess gegen 15-Jährigen: Anschlagspläne auf Taylor Swift-Konzert | ABC-Z

Berlin. War Mohammad A. an Anschlagsplan auf Taylor Swift-Konzert beteiligt? Vorwürfe gegen Schüler aus Frankfurt (Oder) wiegen schwer.
Mohammad A. lächelt unsicher, als ihm seine Anwältin eine Frage stellt. Er blinzelt häufig. Weiß nicht so recht, wohin mit seinen Händen. Jugendliche Verunsicherung? Zur Nervosität des 15-Jährigen dürfte beitragen, dass er wegen des Verdachts vor Gericht steht, an einem geplanten Anschlag auf ein Taylor Swift-Konzert in Wien im vergangenen Jahr beteiligt gewesen zu sein. Am Montag begann der Prozess gegen den gebürtigen Syrer, der in Frankfurt (Oder) lebt – jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Rückblick: Im August 2024 wurden zwei Terrorverdächtige in der Nähe von Wien festgenommen, weil sie konkrete Anschlagspläne im Großraum Wien geplant hatten. Ein Fokus lag laut österreichischem Innenministerium auf einem Konzert des US-amerikanischen Popstars. Daraufhin wurden alle drei Taylor Swift-Events im Ernst-Happel-Stadion abgesagt. Die Spur der vermeintlichen Terrorplanungen führten nach Brandenburg, zu Mohammad A. – damals 14 Jahre alt. Nach anfänglichem Polizeigewahrsam wurde er auf freien Fuß gesetzt.
Mohammad A. soll seit April 2024 IS-Anhänger gewesen sein
Der Vorwurf: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Gemäß der Generalbundesanwaltschaft soll der Schüler aus Frankfurt (Oder) einem Angeklagten aus Österreich ein Video einer Bombenanleitung gesendet – zuvor habe er diese aus dem Arabischen übersetzt – und Kontakt zu einem Mitglied des Islamischen Staates (IS) vermittelt haben. Weiterhin habe der Syrer dem Angeschuldigten in Österreich eine Textvorlage für einen Treueschwur gesendet, womit dieser sich dem IS angeschlossen haben soll. Am Tag der Konzertabsagen wurde A. festgenommen. Wie die Generalbundesanwaltschaft erklärt, war er spätestens seit April 2024 Anhänger der IS-Ideologie.
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Aufgrund seines jugendlichen Alters beantragte die Anwältin des Angeklagten A. den Ausschluss der Öffentlichkeit. Dem kam die Richterin mit der Begründung nach, dass „aufgrund der aufgeregten Presseberichterstattung“ um den Fall von A. die Stigmatisierung seiner Person verstärkt werde – er sei derzeit vom schulischen Regelunterricht ausgeschlossen. Zudem begründete die Richterin die Entscheidung damit, dass die Aufklärung des Sachverhalts erschwert werde, sollte die Verhandlung von der Presse und interessierter Zuhörerschaft begleitet werden.
Islamismus: Experten sehen zunehmende Radikalisierung bei Jüngeren
Das junge Alter des Angeklagten passt zu den Entwicklungen, die in Expertenkreisen aktuell beobachtet werden. „Wir stellen in einem erhöhten Maße fest, dass sich junge Menschen radikalisieren“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dieser Redaktion im Juni. Dabei bezog er sich sowohl auf Rechts- und Linksextremismus als auch auf islamistischen Extremismus. Beim Violence Prevention Network spricht man von einer Vervierfachung der terroristischen Dynamik seit dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. „Die islamistische Szene benutzt das Thema Gaza-Krieg zur Mobilisierung“, erklärte Thomas Mücke, Co-Geschäftsführer von Violence Prevention Network in Berlin im Gespräch mit der Berliner Morgenpost.
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Ob der Israel-Palästina-Konflikt – Israel wird von vielen Seiten Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung in Gaza vorgeworfen, was in islamistischen Kreisen als Beleg für eine vermeintliche Unterdrückung von Musliminnen und Muslimen weltweit genutzt wird – zur Motivation von Mohammad A. beigetragen hat, wird sich im Laufe des Prozesses zeigen. Für die Verhandlung gegen ihn sind insgesamt sieben Termine angesetzt.