Räumung der Habersaathstraße in Berlin: Eigentum über Menschenwürde | ABC-Z

S tellen Sie sich vor, Sie liegen morgens im warmen Bett, da klopft es an der Tür: „Aufmachen, Polizei!“ Die Beamten teilen Ihnen mit, dass Sie 15 Minuten Zeit hätten, Ihre Habseligkeiten zusammenzusuchen und die Wohnung zu verlassen. Ob Sie die nächste Nacht in einem Schlafsaal oder unter der Brücke verbringen müssen, wissen Sie nicht.
Was unglaubwürdig klingt, ist den Bewohner:innen der Habersaathstraße 48 in Berlin-Mitte am Montagmorgen passiert. Überraschend räumte die Polizei 12 Wohnungen in dem umkämpften Spekulationsobjekt. Betroffen waren vor allem die ehemals obdachlosen Bewohner:innen, die im Winter 2021 etliche leerstehende Wohnungen besetzt hatten. Dem Eigentümer sind sie ein Dorn im Auge, da er anstelle des Gebäudekomplexes Luxusapartments errichten will.
Es wäre ein Fehler, die Räumung als menschlich zwar tragische, aber schlussendlich berechtigte Durchsetzung geltenden Rechts zu verstehen. Vielmehr zeigen Politik, Gerichte und Polizei einmal mehr, dass sie für die Durchsetzung von Investoreninteressen auch ehemals obdachlose Menschen wieder zurück auf die Straße werfen.
Zwar ist richtig, dass die geräumten Bewohner:innen weder einen Vertrag hatten noch Miete zahlten. Doch auch sie haben ein Recht auf menschenwürdiges Wohnen. Mit der Besetzung nahmen sie sich nur den bezahlbaren Wohnraum, den Investor:innen wie der Eigentümer vernichten will. Eine ordnungsrechtliche Unterbringung kommt für viele der Bewohner:innen nicht infrage. Als einzige Alternative bleibt die Straße.
Rechtsstaat auch für Vermieter
Nicht zuletzt ist das Pochen auf Rechtsstaatlichkeit wenig glaubwürdig, wenn sie nur für die Bewohner:innen gilt. Denn Eigentümer Andreas Pichotta hat augenscheinlich nicht viel Respekt vor geltendem Recht. Wohnraum zu spekulativen Gründen leer stehen zu lassen, ist laut Zweckentfremdungsverbotsgesetz illegal.
Der Schritt vor zwei Jahren, dem gesamten Haus die Warmwasserversorgung abzustellen, blieb für den Vermieter folgenlos, genauso wie die wiederholten Fälle, in denen Pichotta einzelne Wohnungen durch Bautrupps unbewohnbar machen ließ. Lediglich der letzte Streich, die Fernwärme abzustellen, auch für die letzten Mieter:innen mit Mietvertrag, rief die Wohnungsaufsicht des Bezirks auf den Plan.
Die rechtliche Möglichkeit, die Habersaath 42–48 zu rekommunalisieren, besteht. Statt sich hinter der vermeintlichen Unausweichlichkeit von Eigentumsrechten zu verstecken, muss der Bezirk das Haus endlich rekommunalisieren.















