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Post vom Finanzamt: So wehren Sie sich gegen den Grundsteuerbescheid | ABC-Z


Post vom Finanzamt

So wehren Sie sich gegen den Grundsteuerbescheid

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Derzeit flattern Immobilienbesitzern die für das kommende Jahr geltenden neuen Grundsteuerwerte ins Haus. Häufig mit schlechten Nachrichten: Bei vielen steigt die Grundsteuer, zum Teil sogar erheblich. In manchen Fällen gibt es aber einen Ausweg.

Rund 900.000 Briefe mit Grundsteuermessbescheiden und Grundsteuerbescheiden verschicken die Finanzämter derzeit. Vereinfacht ausgedrückt geht es darum, wie viel Geld Immobilienbesitzer ab 2025 jährlich an den Fiskus abführen müssen. Hier gibt es zum Teil erhebliche Änderungen, oft genug zum Nachteil der Steuerzahler. Betroffen sind aber nicht nur Eigentümer von Wohnungen und Häusern, sondern auch Mieter. Denn die Vermieter können die Grundsteuer auf sie umlegen, also abwälzen. Damit sind Millionen Menschen in Deutschland von den neuen Bescheiden betroffen.

Dr. Michael Bormann ist Steuerexperte und seit 1992 Gründungspartner der Sozietät bdp Bormann Demant & Partner.

(Foto: Michael Bormann)

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 entschieden, dass die alte Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt, und dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben. Grundlage der Steuer waren die sogenannten Einheitswerte, die völlig veraltet waren. Die Einheitswerte behandelten zudem gleichartige Grundstücke unterschiedlich, was wiederum gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt, so die Verfassungsrichter. Gut sechs Jahre nach dem Urteil der Verfassungsrichter liegen nun die neuen Bescheide vor.

Ab 2025 gelten die sogenannten Grundsteuerwerte, die dann die bisher geltenden Einheitswerte ablösen. Der Grundsteuerwert bemisst den Wert von Wohnungen, Häusern und Grundstücken und dient als Grundlage für die Grundsteuer.

Der Grundsteuerwert errechnet sich aus verschiedenen Komponenten wie Grundstücksgröße, Bodenrichtwert oder Alter des Gebäudes. Die Grundsteuer ergibt sich dann aus dem Grundsteuerwert und den Hebesätzen der Gemeinden. Die Grundsteuerwerte sind schon länger bekannt. Dies gilt nun zunehmend auch für die Hebesätze und damit für die zukünftige Grundsteuer.

Bei einer deutlichen Erhöhung können aber nur die Eigentümer von Immobilien dagegen vorgehen, die bereits gegen den Bescheid des Grundsteuerwerts Einspruch eingelegt haben.

Gutachten in Auftrag geben

Ist dies der Fall, können Immobilienbesitzer einen Gutachter beauftragen, der den Verkehrswert der Wohnung, des Hauses oder des Grundstücks ermittelt. Liegt dieser deutlich unter dem Grundsteuerwert, ergibt sich ein Anspruch auf Ermäßigung der Grundsteuer. Die Abweichung kann sich beispielsweise aus einer Hanglage des Grundstücks ergeben. Auch der Zuschnitt eines Grundstücks kann sich stark wertmindernd auswirken, wenn es zum Beispiel sehr schmal und dafür sehr lang ist. Auch eine hohe Lärmbelastung durch die Nähe einer stark befahrenen Straße, einer Autobahn oder einer Fabrik kann den Wert einer Immobilie erheblich mindern.

Die Grundsteuerwerte basieren auf Durchschnittsbewertungen und berücksichtigen nicht die individuellen Eigenschaften der 36 Millionen Immobilien in Deutschland. Daher kann es zu erheblichen Abweichungen kommen.

Die Differenz zwischen Grundsteuer- und Verkehrswert muss jedoch erheblich sein. Die Grenze liegt bei 40 Prozent. Es dürften sich also nicht allzu viele Immobilieneigentümer Hoffnungen machen, erfolgreich gegen eine Erhöhung der Grundsteuer vorgehen zu können. Zudem kann ein qualifiziertes Gutachten durchaus 1000 bis 2000 Euro oder mehr kosten. Steuerzahler sollten sich also gut überlegen, ob sie diesen Weg gehen wollen.

Dr. Michael Bormann ist Steuerexperte und seit 1992 Gründungspartner der Sozietät BDP Bormann Demant & Partner bdp-team.de. Schwerpunkte seiner Tätigkeiten sind neben Steuern die Bereiche Finanzierungsberatung sowie das Sanierungs- und Krisenmanagement bei mittelständischen Firmen.

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