Prozess um „Wetten, dass..?“-Unfall: Schauspieler Samuel Koch erringt Teilerfolg – Panorama | ABC-Z

Etappensieg für den querschnittsgelähmten Schauspieler Samuel Koch: Das Verfahren um die Frage, ob sein Unfall bei der ZDF-Sendung „Wetten, dass..?“ ein Arbeitsunfall war, muss neu aufgerollt werden. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hob das Urteil der Vorinstanz auf und verwies den Fall zurück an das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Zwar bestätigte das BSG die Entscheidung der Vorinstanzen, dass Koch bei seiner Wette nicht gesetzlich unfallversichert war – weder als abhängig Beschäftigter noch als damit vergleichbarer Wie-Beschäftigter oder als für das ZDF ehrenamtlich Tätiger. Aber nach Ansicht der Richter kommt unter Umständen der Versicherungsschutz als nicht versicherter Unternehmer in Betracht.
Abschließend entscheiden könne man dies aber nicht, erklärte die Vorsitzende Richterin Elke Roos – mangels ausreichender Feststellungen durch das Landessozialgericht, das das nun nachholen müsse. Es lasse sich nicht klären, ob Koch als nicht versicherter Unternehmer einem Versicherten gleichgestellt ist, da der Unfall von einem Mitglied seines Wett-Teams mit verursacht worden ist, führte sie zur Begründung aus.
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Der heute fast 38-jährige Koch, der an den Münchner Kammerspielen engagiert ist, war seit seinem sechsten Lebensjahr Kunstturner. Als er im Oktober 2010 ein Schauspielstudium begann, bot er dem ZDF eine „Powerjump“-Wette an, bei dem er in Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander über fünf ihm entgegenkommende Autos springen wollte. Das ZDF schloss mit Koch einen Mitwirkungsvertrag, wonach er bis auf Reisekosten keine Vergütung erhielt. Als Lohn winkte dem Turner Ruhm und ein Audi, falls er Wettkönig geworden wäre. Als Koch in der Livesendung seine Wette präsentierte, stürzte er beim vierten, von seinem Vater gefahrenen Auto. Er erlitt eine Tetraplegie, eine Form der Querschnittsverletzung mit Lähmungen aller vier Gliedmaßen.
Koch argumentierte, dass er bei seinem ZDF-Auftritt einen versicherten Arbeitsunfall erlitten hatte. Das Landessozialgericht kam zum gegenteiligen Schluss: Koch habe sein Wett-Team selbst organisiert, das ZDF sei dabei außen vor geblieben. Auch eine unter Versicherungsschutz stehende ehrenamtliche Tätigkeit bei einer Rundfunkanstalt liege nicht vor. Die Wette basiere vielmehr auf seinem eigenwirtschaftlichen Interesse, sich präsentieren zu können.





















