Pendlerpauschale: Bundestag beschließt umfangreiches Steuerpaket | ABC-Z

Die Bundesregierung hat mehrere steuerliche Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler durch den Bundestag gebracht. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD angenommen. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich.
Im Mittelpunkt des Steuerpakets steht die Erhöhung der Pendlerpauschale: Künftig sollen Arbeitnehmer für die ersten 20 Kilometer ihres Arbeitswegs 38 Cent statt bisher 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen können. Die Pendlerpauschale ist ein zentrales Instrument zur steuerlichen
Entlastung von Arbeitnehmern, die weite Strecken zur Arbeit zurücklegen.
Mit ihr können Fahrtkosten abgesetzt werden, während für
Geringverdiener seit 2021 zusätzlich eine Mobilitätsprämie gilt. Diese
ist an bestimmte Voraussetzungen wie ein niedriges zu versteuerndes
Einkommen gebunden. Im Jahr 2021 erhielten rund 149.000 Menschen diese
Prämie, weniger als ursprünglich erwartet. Die geplanten Änderungen
sollen die Attraktivität der Pauschale weiter erhöhen und insbesondere
Berufspendler finanziell entlasten.
Zudem wird in der Gastronomie die Umsatzsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 auf sieben Prozent gesenkt, um die Branche zu unterstützen. Die Restaurantbetriebe sind aber nicht verpflichtet, die Steuersenkung an die Gäste weiterzugeben. Branchenverbände hatte bereits angekündigt, zusätzliche Einnahmen nicht für Preissenkungen zu verwenden, sondern allenfalls zur Abwendung weiterer Preissteigerungen.
Länder fordern Kompensation geringerer Einnahmen
Auch die Ehrenamts- sowie Übungsleiterpauschale wird angehoben: von 840 auf 960 Euro beziehungsweise von 3.000 auf 3.300 Euro. Von der Regelung profitieren etwa Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger.
Weitere wichtige Neuerungen betreffen die steuerliche Behandlung von Gewerkschaftsbeiträgen und Parteispenden. Ab 2026 sollen Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag steuerlich absetzbar sein, was die Tarifbindung stärken soll. Auch die Höchstbeträge für steuerlich begünstigte Parteispenden werden verdoppelt, Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen sollen steuerfrei werden.
Das Steueränderungsgesetz 2025 muss nach der Entscheidung im Bundestag noch den Bundesrat passieren. Einige Länder fordern eine Kompensation der Steuermindereinnahmen durch den Bund, was bislang von der Bundesregierung abgelehnt wird.





















