Patricia Schlesinger: Rundfunk Berlin-Brandenburg-Verwaltungsrat aktzeptiert Urteil gegen Ex-Intendantin nicht | ABC-Z

Im Zivilrechtsstreit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger will der Sender in Berufung gehen. Der Verwaltungsrat habe beschlossen, gegen Teile des Urteils des Berliner Landgerichts vom 16. Juli Rechtsmittel einzulegen, berichtete die RBB-Rechercheredaktion. Das Aufsichtsgremium wolle erreichen, dass das Kammergericht als zuständige Berufungsinstanz feststellt, dass die ehemalige Intendantin “für ihre Entscheidungen in Sachen Bonuszahlungen und ARD-Zulage persönlich haftbar ist”. Das Aufsichtsgremium des RBB bestätigte die Recherche.
Das Aufsichtsgremium habe die Pflicht, “finanziellen Schaden von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern sowie vom RBB abzuwenden”, sagte der Verwaltungsratsvorsitzende Wolfgang Krüger. Ein weiteres Anliegen sei es, die Kosten des inzwischen gestoppten Projekts zum Bau eines digitalen Medienhauses von Schlesinger zurückzuverlangen. Der Sender fordert den Angaben zufolge von seiner Ex-Intendantin dazu mehr als 12,9 Millionen Euro plus Zinsen. Das Landgericht hatte diese Forderungen von dem bisherigen Verfahren abgetrennt.
RBB muss nach dem ersten Urteil Ruhegeld an Schlesinger bezahlen
Schlesinger war von 2016 bis 2022 Intendantin des RBB sowie von Januar bis August 2022 Vorsitzende der ARD. Im Zuge des sogenannten RBB-Skandals musste sie im August 2022 von allen Ämtern zurücktreten. Berichte warfen ihr unter anderem Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme vor. Dabei ging es um Dienstwagen mit Massagesitzen, um luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, Zulagen für Führungskräfte und um ein inzwischen abgesagtes Bauprojekt für die Redaktion.
Schlesinger wurde nach ihrem Rücktritt fristlos vom RBB gekündigt. Schlesinger hatte den RBB daraufhin auf eine Ruhegeldzahlung in Höhe von 18.300 Euro verklagt. Diese stehe ihr nach über 30 Jahren im Dienst des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu, argumentierte ihr Anwalt Thomas Wahlig. Der RBB hatte die Forderungen Schlesingers mit der Begründung abgelehnt, ihre damaligen Verträge seien sittenwidrig gewesen. Gegen die ehemalige Rundfunkchefin sowie ihren Ehemann Gerhard Spörl und den früheren RBB-Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf laufen im Zusammenhang mit dem Skandal weiterhin strafrechtliche Ermittlungen.
Dem Urteil vom 16. Juli zufolge muss Schlesinger Schadenersatz für verschiedene Verfehlungen an den Sender zahlen. Die genaue Höhe wurde im Urteil bisher nicht festgelegt. Jedoch hat auch die frühere Intendantin einen Teilerfolg erstritten. So
entschied das Landgericht Berlin, dass ihr ehemaliger Arbeitgeber die
von Schlesinger geforderten 18.300 Euro Ruhegeld zahlen müsse. Diese
hatte sie nachträglich für Januar 2023 gefordert. Wie mit Ansprüchen der
früheren Senderchefin für weitere Monate umgegangen wird, ist offen.