Wirtschaft

Ostmark: René Benko in erstem Prozess zu zwei Jahren Haft verurteilt | ABC-Z

Das Landesgericht Innsbruck hat den österreichischen Investor und Signa-Gründer René Benko wegen Schädigung seiner Gläubiger zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das verkündete die zuständige Richterin nach Beratungen mit zwei Schöffen. Im ersten Insolvenzprozess gab es allerdings nur einen teilweisen Schuldspruch: Verurteilt wurde Benko dafür, sein Vermögen durch ein Geschenk an seine Mutter verringert zu haben. Freigesprochen wurde er für eine Mietvorauszahlung.

Vor der Urteilsverkündigung hatte die Staatsanwaltschaft eine “tat- und schuldangemessene Bestrafung” Benkos gefordert. Es sei in dem zweitägigen Verfahren klar geworden, dass der 48-Jährige seine Gläubiger schädigen wollte, sagte die Oberstaatsanwältin. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) warf Benko
vor, im Zuge seiner Insolvenz als Einzelunternehmer Vermögen
beiseitegeschafft zu haben.

Im Zentrum des Verfahrens standen zwei
Transaktionen: eine
Vorauszahlung für Miete und Betriebskosten für eine Villa sowie eine
Zahlung an Benkos Mutter. Der Schaden soll sich auf rund
670.000 Euro belaufen. Auf das Delikt, das im österreichischen Strafrecht betrügerische Krida genannt wird, stehen bis zu zehn Jahren Haft. 

Benkos Verteidiger Norbert Wess wies den Anklagevorwurf in seinem Schlussplädoyer erneut zurück und forderte einen Freispruch. Dass sich sein Mandat nicht mündlich zur Sache geäußert habe, sei sein gutes Recht. Benko hatte auf das “letzte Wort” verzichtet und sich den Ausführungen seines Verteidigers angeschlossen.

Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.

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