Gesundheit

Organspende: Wie sie abläuft und was Spender wissen sollten |ABC-Z

Eine Organspende kann Leben retten. Wir erklären, wie eine Organspende abläuft, wann ein Mensch hirntot ist und wer die Organe bekommt. 

In Deutschland warten tausende Menschen auf eine Organspende, die meisten von ihnen auf eine Niere. Allerdings gibt es viel weniger Spendenwillige als Menschen, die auf ein neues Organ angewiesen sind. Wer nach seinem eigenen Tod seine Organe spenden will, kann seinen Willen in einem Organspendeausweis dokumentieren. Seit dem 18. März 2024 ist es auch möglich, seinen Willen für oder gegen die Organspende in einem Onlineregister festzuhalten. Wir erklären welche Organe in Deutschland überhaupt gespendet werden können und wie eine Organspende abläuft.

Wie viele Menschen in Deutschland benötigen eine Organspende?

In der Bundesrepublik stehen fast 8.500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. 2022 gab es bundesweit 869 Organspender:innen. Das sind 10,3 Spenderinnen und Spender je eine Million Einwohner:innen.

In 2022 sind 743 Personen auf der Warteliste für eine Organspende verstorben. 2022 gab es in Deutschland 869 postmortale Organspenden. Das sind 64 weniger als im Vorjahr. 2017 gab es in der ganzen Bundesrepublik nur 797 Menschen, die nach ihrem Tod Organe gespendet haben – das war der niedrigste Stand seit 20 Jahren.

Welche Organe können überhaupt gespendet werden?

Es geht um Nieren, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und den Dünndarm, wenn von einer Organspende die Rede ist. Darüber hinaus kann auch Gewebe gespendet werden , zum Beispiel die Augenhornhaut oder Haut. In Deutschland warten die meisten Menschen auf eine Niere. Da jeder Mensch zwei Nieren hat, aber nur eine zum Überleben benötigt, besteht bei diesem Organ auch die Möglichkeit einer Lebendspende.

Werden all diese Organe bei Organspender:innen entnommen?

Nicht unbedingt. Bevor Organe entnommen werden, prüfen Ärzt:innen bei einer medizinischen Untersuchung den Zustand der Organe. Nur Organe, die noch leistungsfähig sind, werden entnommen. Organspender:innen können auf ihrem Ausweis aber auch vermerken, dass nur bestimmte Organe nach ihrem Tod entnommen werden dürfen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Organspende erfüllt sein?

  • Die Person muss vor ihrem Tod in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung den Willen zur Organspende festgehalten haben. Ist die Haltung des Verstorbenen nicht bekannt, müssen die Angehörigen einer Spende zustimmen.
  • Die Person muss hirntot sein. Die Organe müssen aber noch weiter mit Blut versorgt werden.
  • Eine ärztliche Untersuchung muss zeigen, dass die verstorbene Person bei guter Gesundheit war. Krebserkrankungen oder Infektionskrankheiten müssen ausgeschlossen werden. Es werden nur leistungsfähige und gesunde Organe entnommen.
  • Eine Altersgrenze für die Organspende gibt es nicht.

Wie läuft eine Organspende ab?

Im ersten Schritt werden die Voraussetzungen für eine Organspende geklärt. Hat eine verstorbene Person vor dem Tod einer Organspende zugestimmt und ihre Organe sind noch gesund, werden sie in einer Operation entnommen. Diese findet laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter der gleichen Sorgfalt statt wie bei lebenden Patient:innen.

Organspendeausweis

Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung lässt sich ein Organspendeausweis online ausfüllen und erstellen. Er kann auch kostenfrei in Papierform bestellt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Um geeignete Empfänger:innen finden zu können, werden die Spenderorgane medizinisch untersucht und Gewebemerkmale sowie die Blutgruppe erhoben. Wird ein geeigneter Empfänger oder eine geeignete Empfängerin gefunden, bekommt er oder sie das Organ in einer Operation transplantiert. Damit eine Organtransplantation langfristig erfolgreich ist, muss eine Abstoßreaktion verhindert werden. Dazu müssen Transplantierte Medikamente nehmen, die das Immunsystem unterdrücken.

Was bedeutet es, wenn jemand hirntot ist?

Wenn jemand einen Hirntod erlitten hat, arbeiten wichtige Teile des Gehirns nicht mehr. Sprich: Es funktioniert nicht mehr und wird es auch nie wieder. In der Medizin wird von einem “irreversiblen Hirnfunktionsausfall” gesprochen. Nur durch intensivmedizinische Maßnahmen kann das Herz-Kreislauf-System künstlich am Leben erhalten werden. Dadurch können die Organe eines verstorbenen Menschen weiter mit Sauerstoff versorgt werden und sie bleiben funktionsfähig. Ohne die intensivmedizinischen Maßnahmen wie der künstlichen Beatmung würde der Hirntod innerhalb kurzer Zeit zum Herz-Kreislauf-Stillstand führen. Laut BZgA ist der Hirntod ein seltenes Phänomen, welches nur auf der Intensivstation eines Krankenhauses festgestellt werden kann.

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Wann darf ein:e Ärzt:in einen Menschen für hirntot erklären?

Der Hirntod wird durch ein mehrstufiges medizinisches Verfahren festgestellt. Mindestens zwei besonders qualifizierte Ärzt:innen müssen den Hirntod unabhängig voneinander diagnostizieren. Dafür gibt es strengen Vorgaben der Bundesärztekammer und es kann mehrere Stunden bis Tage in Anspruch nehmen.

Wie wird entschieden, wer ein Spenderorgan bekommt?

In Deutschland gibt es eine Warteliste für Menschen, die ein Organ benötigen. Wer auf die Warteliste kommt, wird nach Richtlinien der Bundesärztekammer entschieden. In Deutschland gibt es etwas 50 Transplantationszentren, dort dürfen Transplantationen vorgenommen werden. Sie nehmen Patient:innen auf die Warteliste auf. Es werden Daten wie die Krankheitsgeschichte, Gewebemerkmale und die Blutgruppe aufgenommen. Diese Daten werden an Eurotransplant übermittelt. Das ist eine gemeinnützige Stiftung, die die Vergabe von Spenderorganen organisiert. Folgende Kriterien spielen bei der Vergabe eine Rolle:

  • Junge Patient:innen und Kinder werden alten Menschen unter Umständen vorgezogen.
  • Erfolgsaussichten der Transplantation
  • Dringlichkeit für Überleben und Lebensqualität
  • Die Transportdauer von Spender:in zu Empfänger:in sollte möglichst kurz sein.
  • Spender:in und Empfänger:in sollten ein ähnliches Gewicht und eine ähnliche Größe haben.
  • Die Gewebemerkmale sollten möglichst übereinstimmen

Quelle:  BZgA

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