ORF nach Weißmann-Rücktritt auf Fehlersuche | ABC-Z

Nach dem Rücktritt des ORF-Generaldirektors Roland Weißmann sucht der Stiftungsrat, der den öffentlich-rechtlichen Sender kontrolliert, nach strukturellen Lehren. Eine Compliance-Stelle im Sender soll die Vorwürfe sexueller Belästigung, die eine Mitarbeiterin gegen Weißmann erhob und die dieser bestreitet, prüfen. Zugleich kündigten die Chefs des Gremiums am Mittwoch eine „Taskforce“ an, die die Führungskultur des Senders unter die Lupe nehmen soll. Es ist der Versuch, das Thema systematisch anzugehen.
Dass sich die Mitarbeiterin weder an die interne Hotline noch an die Gleichstellungsbeauftragte oder die Compliance-Stelle wandte, sondern einen Anwalt einschaltete und direkt Stiftungsräte kontaktierte, irritiert das Kontrollgremium. Der Stiftungsratsvorsitzende Heinz Lederer findet es bedenklich, dass Betroffene die vorgesehenen Wege mied. Dass die vorgesehenen Instrumente stumpf sein könnten, ist mehr als eine Frage: Es ist die Vermutung, dass formell installierte Strukturen Vertrauen nicht automatisch erzeugen.
Weißmann ist beurlaubt. Ob er zurückkehrt, hängt vom Verlauf der Untersuchung ab. Der Stiftungsratschef Lederer und sein Stellvertreter Gregor Schütze wollen den Fall bei der Stelle für Wohlverhaltensregeln umfassend darlegen. Zugleich beginnt die Auseinandersetzung um Deutungshoheit: Lederer betonte, man habe nach der Meldung der Frau rasch gehandelt, stets in Anwesenheit von Anwälten, und Weißmann nicht zum Rücktritt gedrängt. Es habe keine „Drucksituation im Sinne von ,Tritt endlich zurück‘“ gegeben. Roland Weißmann ließ über seinen Rechtsvertreter indes ausrichten, Lederer verbreite „Unwahrheiten“.
Was die laufenden Geschäfte des ORF angeht, gab sich der Stiftungsratsvorsitzende gelassen. Der ORF sei voll funktionsfähig, auch große Projekte wie der Eurovision Song Contest im Mai seien nicht gefährdet; die Maschinerie laufe rund um die Uhr. Zur vorläufigen Generaldirektorin kürte der Stiftungsrat die bisherige Radiodirektorin Ingrid Thurnher mit der Begründung, sie trage die „öffentlich-rechtliche DNA“ in sich und setze Unabhängigkeit an erste Stelle. Sie soll parallel Radiodirektorin bleiben.
Die Chef-Stelle wird ausgeschrieben
Zu Weißmanns Nachfolge wird es eine Ausschreibung für die Zeit bis Ende des Jahres und für die nächste Amtszeit von 2027 bis 2031 geben. Lederer und Schütze warben um möglichst viele Bewerbungen. Der Stiftungsrat, der einen Generaldirektor oder eine Direktorin wählt, ist großteils politisch besetzt – Bundesregierung, Länder und Parteien spielen eine Rolle im Besetzungsreigen. Kritiker verweisen nicht ohne Grund auf die enge Anbindung an die Politik. Wer im ORF an die Spitze will, muss nicht nur journalistische und organisatorische Kompetenz mitbringen, sondern politisch vernetzt sein.
Der Stiftungsrat nutzt die Gelegenheit, um an Regeln zu feilen. Am Donnerstag steht eine neue Geschäftsordnung für das Gremium auf der Agenda. Auslöser sind interne Verwerfungen, zuletzt befeuert vom Auftreten des FPÖ-Entsandten Peter Westenthaler, das mehrfach für Unmut sorgte. Das zeigt, wie sehr die Konfliktlinien im ORF nicht nur entlang von Programmentscheiden, sondern auch in den Gremien verlaufen – und wie wichtig Prozesse werden, wenn Personalfragen politisiert sind.
Im Hintergrund bleibt der strukturelle Rahmen, der den ORF von vielen europäischen Anstalten unterscheidet. Der Sender ist das Leitmedium im Land – mit gut einem Drittel Marktanteil im Fernsehen, starker Präsenz im Radio und einem wachsenden Online- und Streaming-Angebot. Seit zwei Jahren fließt der ORF-Beitrag als verpflichtender Haushaltsbeitrag, unabhängig vom Empfangsgerät. Anders als rein gebührenfinanzierte Anstalten darf der ORF dennoch weiterhin Werbung ausstrahlen. Das verschafft ihm eine zweite Erlössäule – und verschiebt Kräfteverhältnisse auf dem Werbemarkt. Der duale Markt ist dadurch weniger ausbalanciert. Privatsender und Verlage betrachten kritisch die öffentlich-rechtliche Reichweite, die Gebührensicherheit und die Werbeeinnahmen in Kombination als Wettbewerbsfaktor, den Regulierung nur teilweise abfedert.





















