Bezirke

Olchinger soll mit Fentanyl-Pflastern gehandelt haben – Fürstenfeldbruck | ABC-Z

Eigentlich werden sie von Ärzten bei starken und lang anhaltenden Schmerzen verschrieben: Fentanyl-Pflaster. Der Wirkstoff zählt zu den sogenannten opioiden schmerzlindernden Medikamenten und wirkt etwa 80 Mal stärker als Morphin. Bereits 2014 hat das Deutsche Ärzteblatt in einem Artikel darauf verwiesen, dass der Wirkstoff von Drogenkonsumenten europaweit immer häufiger missbraucht werde.

Ein Olchinger soll jahrelang mit den Pflastern gehandelt haben. Von 2018 bis August vergangenen Jahres soll der 28 Jahre alte Messerschleifer Werner F. (Name geändert) laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft am Landgericht München II Fentanyl-Pflaster an Drogenkonsumenten in und um München verkauft haben. Seit Dienstag muss sich der Olchinger deshalb vor dem Landgericht München II verantworten. Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge lautet der Vorwurf der Anklage. Insgesamt geht es um nicht weniger als 2645 Fentanyl-Pflaster.

An die Pflaster gelangte Werner F. den Ermittlungen zufolge, indem er sich in Arztpraxen Rezepte ausstellen ließ. Der 28-Jährige soll dabei stets behauptet haben, dass die Fentanyl-Pflaster für seinen an Krebs leidenden Vater und seinen ebenfalls kranken Onkel seien. Alles in allem habe sich der Olchinger im Laufe der Jahre 145 Rezepte ausstellen lassen, die er anschließend in Apotheken einlöste.

Zum Auftakt des Prozesses vor der 2. Strafkammer räumte Werner F. in einer schriftlichen Erklärung, die er über einen seiner beiden Verteidiger abgab, ein, dass er die Pflaster mit einem Wirkstoffgehalt von 8,25 bis 34,65 Milligramm Fentanyl unter Angabe falscher Behauptungen erworben habe. Das Fentanyl, so der 28-Jährige, habe er allerdings nur für den eigenen Konsum verwendet. Gehandelt habe er nie damit, heißt es an mehreren Stellen seiner Erklärung. Er habe alles zur „Befriedigung“ seiner Sucht verwendet.

D.s Anwälte hatten bereits im Vorfeld des Prozesses bei einem Rechtsgespräch mit dem Gericht und einer Vertreterin der Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass auf dem Handy ihres Mandanten keine Chats mit potenziellen Abnehmern von Fentanyl-Pflastern gefunden worden seien. Auch Geld aus dem Verkauf der Pflaster sei bei einer Durchsuchung keines sichergestellt worden, so die Anwälte. Selbst wenn dem Olchinger der Handel mit Fentanyl-Pflastern nicht nachgewiesen werden könne, drohe eine Strafe von dreieinhalb Jahren Haft, hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft deutlich gemacht.

Der Krankenversicherung entstand ein Schaden von 66 000 Euro

Auch in der Erklärung, die einer der beiden Verteidiger von Werner F. zu Beginn des Prozesses verlas, weist der 28-Jährige den Vorwurf des Handeltreibens weit von sich. Hierbei handle es sich um eine „Unterstellung“, empört sich der Messerschleifer, die ihn ärgere.

Die insgesamt 145 Rezepte, die Werner F. erhielt, wurden von den Ärzten bei der Krankenversicherung seines Vaters und seines Onkels eingereicht und abgerechnet. Der Krankenversicherung entstand dadurch laut der Anklage ein Schaden von etwas mehr als 66 000 Euro. Im Fall einer Verurteilung soll der Olchinger diesen Betrag nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zurückzahlen. Ein Urteil in dem Prozess wird für Anfang Juli erwartet.

Back to top button