Oberster Kassenarzt: Regeln zur Krankschreibung lockern | ABC-Z

Eine Lockerung bei Krankschreibungen könnte nach den Worten von Kassenärzte-Chef Andreas Gassen zahlreiche unnötige Arztbesuche einsparen und dadurch das Gesundheitswesen deutlich entlasten. „Die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten drei Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, produziert abertausende Arztbesuche, die aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig wären“, sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Laut gesetzlicher Regelung ist ein Besuch beim Arzt und die Vorlage einer Krankschreibung erst dann erforderlich, wenn ein Arbeitnehmer länger als drei Kalendertage krank ist. Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist aber eine Abweichung von dieser Regel erlaubt. „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen“, heißt es dort.
Gassen sprach sich dafür aus, diese Ausnahme von der Regel aus dem Gesetz zu streichen. „Eine generelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines ‘Formvordrucks'”, sagte er.
Vorschlag: Frist noch ausweiten
Der KBV-Chef stellte auch zur Debatte, die bisherige Frist von drei Tagen generell auf vier oder fünf Tage anzuheben. „Es geht uns um eine vom mündigen Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin selbst verantwortete Karenzzeit“, argumentierte Gassen. Bei einer Ausweitung der Frist müsste die Krankschreibung, die offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) heißt, spätestens am fünften beziehungsweise sechsten Tag vorgelegt werden.
Laut Gassen werden pro Jahr etwa 116 Millionen Krankschreibungen ausgestellt. Etwa 35 Prozent davon hätten eine Gesamtdauer von maximal drei Tagen. Entfielen diese, würde das Gesundheitswesen den Angaben zufolge um 1,4 Millionen Arbeitsstunden beziehungsweise Kosten von 100 Millionen Euro entlastet.





















