Wirtschaft

Oberlandesgericht Frankfurt: Mann muss nach Geldwäsche dem Opfer Schadenersatz zahlen | ABC-Z

Ein Mann, der sein Konto für illegale Betrügereien zur Verfügung gestellt hat, muss einer Geschädigten Schadenersatz zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt nun rechtskräftig. Geklagt hatte eine Frau, die Opfer einer Masche geworden war, bei der sich ein Betrüger am Telefon als Bankmitarbeiter ausgegeben hatte. Er habe die Frau „durch Überrumpelung“ dazu gebracht, verschiedene Überweisungen vorzunehmen und ihr vorgespielt, dass sie lediglich die Stornierung bereits betrügerisch veranlasster Überweisungen autorisiere. Eine dieser Überweisungen in Höhe von 9500 Euro, die die Frau über eine App auf ihrem Smartphone freigab, erfolgte dem Gericht zufolge auf das Konto eines Dritten, gegen den sich die Klage richtet.

Der Beklagte hat sich dem Gericht zufolge damit verteidigt, sein Konto einem Freund zur Verfügung gestellt zu haben. Dessen Tageslimit sei ausgeschöpft gewesen und der Freund habe wegen Schulden dringend Geld benötigt. 5000 Euro habe der Beklagte am Geldautomaten abgehoben, weitere Beträge durch Zahlung an Supermarktkassen gekoppelt mit Barabhebungen erhalten. Es sei ihm schon „suspekt“ vorgekommen, er sei aber von der Frühschicht müde gewesen und habe nur nach Hause gewollt. Sein Freund und dessen Begleiter hätten am Abend des Tattages den gesamten Betrag erhalten. Er selbst sei ebenfalls ein Opfer, habe der Mann vor Gericht gesagt.

Nach Ansicht des Senats hat sich der Beklagte somit der leichtfertigen Geldwäsche schuldig gemacht. Er habe leichtfertig nicht erkannt, dass das Geld aus einer rechtswidrigen Vortat stammte. Er sei insbesondere ohne weitere Nachfrage bereit gewesen, einen erheblichen Geldbetrag auf Anweisung einer anderen Person abzuheben und dieser auszuhändigen. Dass das Geld womöglich illegal auf sein Konto gelangt sei, habe er „beiseitegeschoben“. Dafür spreche auch, dass das Geld gestaffelt abgehoben und noch am selben Abend übergeben werden musste. Dies lasse nur den Rückschluss zu, dass dadurch eine Straftat verschleiert werden sollte, so das Gericht.

Das Frankfurter Landgericht hatte die Klage der Frau zunächst abgewiesen, die Berufung dagegen hatte nun aber Erfolg vor dem Oberlandesgericht.

Back to top button