Nur sieben Vollverweigerungen: Saale-Orla-Kreis verpflichtet rund 100 Geflüchtete zur Arbeit | ABC-Z
Nur sieben Vollverweigerungen
Saale-Orla-Kreis verpflichtet rund 100 Geflüchtete zur Arbeit
12.08.2024, 16:08 Uhr
Seit Jahresbeginn gilt im thüringischen Saale-Orla-Kreis eine Arbeitspflicht für Asylbewerber. Geflüchtete müssen dort gemeinnützige Arbeit leisten, sonst werden ihre Bezüge gekürzt. Der Landkreis zieht jetzt eine erste Bilanz.
Der Saale-Orla-Kreis in Thüringen hat ein erstes Zwischenfazit zur umstrittenen Arbeitspflicht für Geflüchtete gezogen. “Ich bin bisher sehr zufrieden mit dem Ablauf des Projektes”, sagte CDU-Landrat Christian Herrgott dem MDR. Rund 100 Asylbewerber wurden bisher für Arbeitsprojekte verpflichtet.
Ausnahmen gibt es für geflüchtete Personen, die an einem Sprachkurs teilnehmen oder krank sind. Mehrere Geflüchtete haben sich der Pflicht jedoch auch vollständig verweigert – mit Konsequenzen. “Wir mussten bisher nur sieben Personen sanktionieren, weil sie Arbeitsangebote abgelehnt haben”, sagte Landrat Herrgott. “Deren Leistungssatz wird jetzt von 460 auf 240 Euro gekürzt.” Insgesamt gibt es rund 300 volljährige Geflüchtete, die für die Arbeitspflicht infrage kommen.
In dem thüringischen Landkreis gilt seit Jahresbeginn eine Arbeitspflicht für Geflüchtete. Sie sollen auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes für gemeinnützige Tätigkeiten herangezogen werden. Dafür erhalten sie zusätzlich rund 80 Cent pro Stunde. Die Regelungen im Gesetz sind nicht neu. Diese wurden bereits 1993 erlassen, kamen bisher aber kaum zum Einsatz. Die Chefin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, hatte im Februar erklärt, dass die Kommunen die Möglichkeit der Arbeitspflicht “eher zurückhaltend” nutzen würden.
Ein Fünftel wechselt in reguläre Jobs
Laut dem thüringischen CDU-Politiker gibt es sehr unterschiedliche Betätigungsfelder. “Das reicht vom Trikotwaschen im Sportverein und Rasenmähen über die Arbeit bei den Tafeln oder im Bauhof bei verschiedenen Kommunen”, so Herrgott.
Und zum Teil scheint die Arbeitspflicht auch dazu beizutragen, dass Geflüchtete in den regulären Arbeitsmarkt gelangen. 20 Prozent der verpflichteten Personen haben, laut MDR, inzwischen eine reguläre Arbeitstätigkeit aufgenommen.
Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist für neu ankommende Geflüchtete derzeit stark eingeschränkt. Nach geltender Rechtslage dürfen sie frühestens nach drei Monaten einer Arbeit nachgehen. Bei Asylbewerbern, die in einer Aufnahmeeinrichtung leben und kein minderjähriges Kind haben, sind es sogar neun Monate. Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten haben keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.