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Normalerweise zum Jahreswechsel: Sechs Krankenkassen erhöhen schon im Oktober den Zusatzbeitrag | ABC-Z


Normalerweise zum Jahreswechsel

Sechs Krankenkassen erhöhen schon im Oktober den Zusatzbeitrag

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt seit 2024 bei 1,7 Prozent. Doch für die Kassen ist dieser nicht bindend. Millionenschwere Defizite zwingen einige Kassen nun zu einer außerplanmäßigen Erhöhung.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist zum Jahr 2024 von 1,6 auf 1,7 Prozent gestiegen. Beim Zusatzbeitrag können die Kassen auch darüber oder darunter liegen, denn jede entscheidet individuell über die Beitragshöhe.

Grundsätzlich setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus dem für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent und dem individuell zu bestimmenden Zusatzbeitrag zusammen. Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und -gebern beziehungsweise von Rentnern und der Rentenversicherung getragen.

Im Oktober haben nun außerplanmäßig drei regionale und drei bundes­weite Kassen laut Krankenkassenvergleich der Stiftung Warentest ihre Beiträge wohl wegen steigender Kosten und zusätzlicher Aufgaben zum Oktober ange­hoben. Und zwar sind dies: Bertels­mann BKK auf insgesamt 16 Prozent, BKK Scheufelen (16,45 Prozent), BKK24 (16,49), Heimat Krankenkasse (16,44 Prozent), IKK gesund plus (16,09) und mhplus BKK (16,18), wie die Stiftung Warentest berichtet. Die gesetzlichen Krankenkassen setzen Erhöhungen der Zusatzbeiträge in der Regel zum Jahreswechsel um.

Die mhplus BKK, die im Oktober ihren Beitrags­satz um 0,98 Prozent­punkte auf 17,85 Prozent erhöhte, rückt damit fast an die derzeit teuerste Krankenkasse heran. Das ist weiterhin die KKH Kauf­männische Krankenkasse. Bei ihr liegt der Beitrags­satz bei 17,88 Prozent. Die bisher günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse für 2024 ist bisher die BKK Firmus mit einem Gesamtbeitrag von 15,50 Prozent (Zusatzbeitrag 0,9 Prozent).

Wechsel kann viel Geld sparen

Ein Wechsel zu einer güns­tigen Krankenkasse kann viel Geld sparen. Je nach Einkommen ist die Ersparnis unterschiedlich hoch. Verdient jemand etwa 3000 Euro im Monat, liegt die Ersparnis bei knapp 430 Euro im Jahr, wenn ein Versicherter von der teuersten bundes­weiten Kasse mit 3,28 Prozent Zusatz­beitrag zu einer güns­tigen bundes­weiten Kasse mit 0,90 Prozent wechselt. Gutverdiener mit einem Gehalt von mindestens 5175 Euro sparen knapp 740 Euro im Jahr. Wichtig: Bei Selbst­ständigen verdoppelt sich die Ersparnis, da sie ihre Beiträge komplett allein aufbringen. Sonst teilen sich Arbeitnehmer und Arbeit­geber die Beiträge je zur Hälfte.

Im Normalfall sind Versicherte zwölf Monate lang an ihren Versicherer gebunden. Im Fall einer Beitragserhöhung werden sie aber davon entbunden. Betroffene haben in diesem Fall ein Son­der­kün­di­gungs­recht und können ihre Kas­se mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. In der Regel ist dies der Januar. Es reicht, sich an die neue Krankenkasse zu wenden, diese übernimmt dann die Kündigung.

Grundsätzlich gilt, dass alle Kassen frei wählbar sind. Auch dann, wenn der Versicherte bereits älter oder gerade in Behandlung ist. Vorausgesetzt, die Kasse ist im Bundesland des Versicherten auch verfügbar. Gleichzeitig wurde der Wechsel der Krankenkasse bereits ab 2021 deutlich vereinfacht: Theoretisch können Versicherte seitdem, ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung, jedes Jahr zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Wer zum Beispiel zu Ende Januar kündigt, ist am 1. April in einer neuen Kasse.

Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, besteht nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird. Wird regulär gekündigt, ist diese zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Seit Januar 2021 ist man auch in allen anderen Fällen nicht mehr wie bisher 18 Monate, sondern nur noch 12 Monate an seine Versicherung gebunden, kann also theoretisch jedes Jahr wechseln. Zudem ist der Wechsel deutlich einfacher geworden: Man meldet sich einfach online bei der neuen Kasse an und gibt dem neuen Arbeitgeber Bescheid, dass man die Kasse wechseln möchte.

Gewünschte Extraleistungen beachten

Den Vertrag bei der alten Krankenkasse muss man dafür grundsätzlich nicht kündigen: Das übernimmt die neue Kasse im elektronischen Verfahren. Eine Versicherungslücke ist beim Wechsel ausgeschlossen. Bei einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse ist zu beachten, dass dann etwas mehr Einkommen zu versteuern ist. Ein Teil der Ersparnis fällt so dann auch der Steuer zum Opfer. Zudem sollten Wechselwillige prüfen, ob die neue, günstigere Krankenkasse auch alle gewünschten Extraleistungen wie beispielsweise Zahnreinigung, Osteo- oder Homöopathie anbietet.

Laut Warentest sind die Beitragserhöhungen dem Defizit der gesetzlichen Krankenkassen geschuldet – im ersten Halb­jahr 2023 lag dies insgesamt bei mehr als 600 Millionen Euro. Zum Teil lag es daran, dass die Kassen verpflichtet waren, einen Teil ihrer Rück­lagen an den Gesund­heits­fonds abzu­führen. Aus diesem erhalten die Kassen finanzielle Mittel, um die Leistungen für ihre Versicherten zu finanzieren. Durch die Konjunktur und welt­politische Ereig­nisse, aber auch durch die anstehende Krankenhausreform sehen die Krankenkassen Ausgabenrisiken für das kommende Jahr. Der Schätzer­kreis erwartet eine Lücke von rund 3,2 Milliarden Euro. Hinzu kommt: Anders als 2023 gibt es vom Bund in diesem Jahr keine Sonderzahlung für die Krankenkassen. Und auch das Budget für das Bundes­gesund­heits­ministerium ist 2024 deutlich geringer ausgefallen.

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