Noch immer kein Kabinettsbeschluss zum CSRD-Umsetzungsgesetz | ABC-Z
Finnland, Frankreich, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn sind schon durch damit. Bis spätestens zum 6. Juli 2024 müssen die die EU-Mitgliedstaaten Artikel 1 bis 3 der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht umgesetzt haben. Doch in Deutschland verzögert sich der Kabinetts-Beschluss zum CSRD-Umsetzungsgesetz weiter.
Kabinettsbeschluss muss noch durchs parlamentarische Verfahren
Im März hatte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zwar den Referentenentwurf veröffentlicht. Doch die regierungsinternen Abstimmungen dauern noch an, so eine Sprecherin des BMJ auf Anfrage der VerkehrsRundschau (Stand der Red. 31. Mai). Erst nach Abschluss des regierungsinternen Meinungsbildes, plane das BMJ, so die Sprecherin, „so bald wie möglich eine Kabinetts-Befassung“. Im Anschluss muss das Ganze allerdings noch durch das parlamentarische Verfahren.
Neue Berichtspflichten für Unternehmen
Hintergrund zum Thema CSRD: Mit der EU-Richtlinie CSRD kommen neue Berichts-Pflichten auf Unternehmen zu. Sie sollen künftig sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen berichten. Mehr dazu in Verkehrsrundschau VR5/2024