Noch §9(3) StVO ? – Verkehrstalk-Foren | ABC-Z

nicht automatisch mitschuldig, wenn er auf die Regeltreue eines Autofahrers vertraut.
Nicht automatisch, aber wenn in der Situation unklar ist, ob die Stelle noch unter Abbiegen fällt und die Sicht zudem blockiert, dann eben schon. Auf die Regeltreue kann man nur vertrauen, wenn die Regeln an der Stelle für alle Beteiligten deutlich klar sind. Und dass sie das nicht sind, zeigt schon diese Diskussion im Forum.
Dasselbe Spielchen gilt auch hin und wieder zwischen Autofahrern, wenn die Vorfahrt nicht klar ist. Auch hier darf derjenige, der objektiv Vorfahrt hat, nicht auf diese vertrauen. Das passiert gerne mal bei Feld/Waldwegen, Grundstückszufahrten oder wenn Unsicherheit besteht, ob etwas, was wie ein abgesenkter Bordstein aussieht, auch wirklich ein abgesenkter Bordstein ist.
Oder wenn vor Dir jemand fährt, der seine Spur nicht einhalten kann und ständig über die Mittellinie fährt. Auch da darfst Du nicht darauf vertrauen, dass er seine Spur zu halten hat und überholen, man muss dann eben eine Gefährdung vermeiden, indem man dahinter bleibt, siehe § 1 StVO – und der gilt auch für Fußgänger.