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Nicht fürs Lehramt zugelassen: Aktivistin Poettinger zieht gegen Freistaat vor Gericht – Bayern | ABC-Z

Die Klimaaktivistin Lisa Poettinger wird in Bayern nicht zum Referendariat zugelassen. Die endgültige Absage des Kultusministeriums veröffentlichte Poettinger, 28, am Dienstag auf ihrem X-Profil.

Auf der ersten Seite dieses 105-seitigen Bescheids heißt es, dass ihr der Zugang zum Vorbereitungsdienst fürs Lehramt Gymnasium im Februar 2025 „versagt“ wird. Poettinger hatte sich in den vergangenen Wochen gegen ein drohendes „Berufsverbot“ gewehrt. In einer Pressekonferenz hatte ihre Anwältin Adelheid Rupp, ehemals SPD-Landtagsabgeordnete, dann Landesvorsitzende der Linken, bereits angekündigt, die erwartete Absage nicht akzeptieren zu wollen.

Rupp teilte am Dienstag mit, dass sie gegen die Entscheidung gerichtlich vorgehen werde. Weil das Referendariat am 17. Februar beginnt, ist Eile geboten. Deshalb strebt Rupp auch eine einstweilige Anordnung an, die schneller Fakten schaffen und laut Bundesverfassungsgericht „schwere Nachteile“ verhindern soll.

Weil der Staat das Ausbildungsmonopol bei der Lehrerausbildung hat, komme der Bescheid einem „staatlichen Ausbildungsverbot“ gleich. Tatsächlich hat Poettinger ihr erstes Staatsexamen in der Tasche, aber ohne die praktische Lehramtsausbildung und das anschließende zweite Staatsexamen kann sie weder an staatlichen, noch an kommunalen oder privaten Schulen als voll ausgebildete Lehrerin arbeiten. Ihr blieben niedriger dotierte Angestelltenverträge, die viele Schulen angesichts des Lehrermangels bereits mit Lehramtsstudierenden schließen.

Aus Sicht von Poettingers Anwältin Rupp verstößt die Staatsregierung „grob gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl“, das in Artikel 12 des Grundgesetzes geregelt ist. Rupp nannte den Bescheid des Kultusministeriums deshalb „verfassungswidrig“. Außerdem verletze die Entscheidung die „Meinungsfreiheit meiner Mandantin krass“.

Über Motive hinter der Nichtzulassung gehen die Darstellungen auseinander: Poettingers Unterstützer finden, dass die Staatsregierung mit diesem Fall eine engagierte Kämpferin für das Allgemeinwohl, den Klimaschutz und die Umwelt bestrafen sowie politisch engagierte Menschen einschüchtern will. Das Kultusministerium betont, dass nicht der Einsatz für den Klimaschutz das Problem sei. Dieser gilt sogar als oberstes Bildungsziel der bayerischen Schulen. „Im Blickpunkt stehen im vorliegenden Fall die Mitgliedschaft in und das Engagement für eine linksextremistische Gruppierung, gegenwärtig laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie das öffentliche Billigen von Straftaten.“ An der Prüfung des Falls ist auch der Verfassungsschutz beteiligt.

Insbesondere geht es wohl um Poettingers Engagement am „Offenen Antikapitalistischen Klimatreffen München“, das auf der Liste „extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen“ des Freistaats steht. Sie hatte in der Vergangenheit mehrfach betont, dass sie zwar Marxistin sei, aber trotzdem hinter dem deutschen Grundgesetz stehe.

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