Neuerungen im Jahr 2025: Das ändert sich im neuen Jahr in München und Bayern | ABC-Z
“Alles neu, macht der Mai”, so ein altes Sprichwort. Doch nicht nur der Wonnemonat, sondern das ganze Jahr 2025 lang gibt es in München, Bayern und Deutschland Neuerungen und Änderungen. Einige davon gelten schon ab Jahresbeginn.
München bekommt die Nacht-U-Bahn
Gute Nachrichten für Nachtschwärmer. Ab dem 3. Januar 2025 werden in München auch nachts U-Bahnen im Einsatz sein. Das betrifft die Nächte von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen. In der Innenstadt besteht dann alle 15 Minuten pro Richtung eine Fahrmöglichkeit. Erstmals fahren die Nacht-U-Bahnen von Freitag, 3. Januar, auf Samstag, 4. Januar, 2025.
Erstmals Konzerte in der Allianz Arena
Am 30. Mai 2005 wurde die Allianz Arena offiziell eröffnet. 20 Jahre später finden nun die ersten Konzerte in der Heimstätte des FC Bayern München statt. Im Zuge der Sanierung des Olympiastadions sollen zwischen 2025 und 2027 zahlreiche Open-Air-Konzerte in der Allianz Arena stattfinden. Den Anfang machen – Stand jetzt – Guns ‘n’ Roses am 20. Juni 2025. Bestätigt ist zudem noch ein Konzert von Helene Fischer am 17. Juli 2026.
Münchner Bürgerbüros schaffen Fotoautomaten ab
Ab dem 2. Januar 2025 stehen in den Bürgerbüros keine Fotoautomaten mehr zur Verfügung. Ab Mai 2025 wird die Bundesdruckerei auf digitale Passbilder umstellen. Diese Passbilder können dann in den Bürgerbüros oder bei autorisierten Fotografen erstellt und direkt an die Behörden übermittelt werden.
Wer in der Übergangsphase bis Mai noch ein Ausweisdokument beantragen möchte, muss zum Termin ein bereits erstelltes und ausgedrucktes Passfoto mitbringen.
Die elektronische Patientenakte (ePa) kommt
Zahlreiche Verbraucher wurden bereits von ihren Krankenkassen informiert: 2025 kommt die elektronische Patientenakte (ePa). Darin sollen Informationen zu Erkrankungen hinterlegt werden können, etwa Arztbriefe, Operations- oder Bildbefunde wie Röntgenbilder oder MRT. Zudem enthält sie alle Arzneimittel, die Patienten per E-Rezept verordnet bekommen haben. Die Funktionen der ePa sollen nach und nach erweitert werden.
Die ePa startet ab dem 15. Januar zunächst nur in den vier ausgewählten Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen NRWs. Diese Pilotphase läuft vier bis sechs Wochen. Ab März 2025 soll sie dann, je nach Ergebnis in der Pilotphase bundesweit nutzbar sein.
Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse steigt
Zuletzt lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben können, bei 1,7 Prozent. Dieser wird nun zum Jahreswechsel um 0,8 Prozent auf 2,5 Prozent erhöht. Die Krankenkassen entscheiden selbst, ob sie den Zusatzbeitrag anheben und in welcher Höhe. Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt, zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Wird der Zusatzbeitrag zum Beispiel zum 1. Januar erhöht, kann man bis zum 31. Januar kündigen.
Beitrag zur Pflegeversicherung wird erhöht
Zum 1. Januar 2025 steigt erneut der Beitrag in der Pflegeversicherung, diesmal um 0,2 Prozentpunkte. Damit soll die Zahlungsunfähigkeit der Pflegeversicherung verhindert werden. Der Beitragssatz wird zum Jahresbeginn auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Für Kinderlose erhöht sich der Beitragssatz auf 4,2 Prozent. Familien mit Kindern zahlen weniger, die Staffelung reicht von 3,6 Prozent bei einem Kind bis 2,6 Prozent bei fünf oder mehr Kindern.
Deutschlandticket und Bayerisches Ermäßigungsticket werden teurer
Ab Januar erhöht sich der Preis für das Deutschlandticket von 49 auf 58 Euro. Mit dem Ticket kann man bundesweit Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs nutzen, allerdings keine Fernzüge. Das Ticket wird als Abonnement angeboten, kann aber monatlich gekündigt werden.
Auch das Bayerische Ermäßigungsticket, welches für Auszubildende, Studierende, Beamtenanwärter oder Beamtenanwärterinnen und alle, die einen Freiwilligendienst leisten, zur Verfügung steht, wird teurer. Der Preis erhöht sich von 29 auf 38 Euro.
Mehr Wohngeld
Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 an die Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Das Wohngeld steigt um 30 Euro pro Monat, das sind durchschnittlich 15 Prozent.
Preis bei Kfz-Versicherungen steigt erneut
Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen auch in 2025. Je nachdem, wie umfangreich der Versicherungsschutz ist, könnten auf Verbraucher Erhöhungen von bis zu etwa 20 Prozent zukommen. Grund dafür ist wie schon 2024, die gestiegenen Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation. Wegen des harten Wettbewerbs lohnt es sich dennoch, Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen. Steigen die Preise, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.
Grundsteuerreform greift
Ab Januar 2025 greift die Grundsteuerreform. Einige Hausbesitzer zahlen dann mehr, andere weniger. Die Höhe ist abhängig vom Grundstück, dem Gebäude darauf und dem kommunalen Hebesatz. Zwischen den deutschen Städten gibt es teilweise große Unterschiede.
Steuerlicher Grundfreibetrag wird angehoben
Bei der Einkommensteuer wird zumindest eine durch die hohe Inflation drohende Erhöhung verhindert. Kurz vor Jahresende beschlossen Bundestag und Bundesrat den Ausgleich der kalten Progression.
Konkret wird der Grundfreibetrag, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird, um 312 Euro auf dann 12.096 Euro angehoben. Die anderen Eckwerte des Steuertarifs werden um 2,6 Prozent verschoben, sodass höhere Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst. Allein die Grenze für die Reichensteuer, die noch über dem Spitzensteuersatz liegt, bleibt gleich.
Mindestlohn wird erhöht
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 von derzeit 12,41 Euro auf 12,81 Euro brutto pro Stunde. Allen Beschäftigten muss mindestens der Mindestlohn gezahlt werden. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber. Für sie erhöht sich damit die Verdienstgrenze von 538 auf 556 Euro im Monat. Aufs Jahr gerechnet liegt sie dann bei 6672 Euro.
Porto für Briefe und Pakete wird teurer
Ab dem 1. Januar 2025 kostet der Standardbrief 95 Cent statt wie vorher 85 Cent. Gleiches gilt für die Postkarte, die vorher 70 Cent kostete.
Auch der Versand von Paketen kostet ab Januar mehr: So kostet das Päckchen S dann beispielsweise statt 3,99 dann 4,19 Euro. Die Produkte Einschreiben Eigenhändig, Prio und Nachnahme wird es ab dem kommenden Jahr nicht mehr geben.
Briefzustellung dauert ab 2025 länger
Ab 2025 müssen 95 Prozent der Briefsendungen erst am dritten Tag, nachdem sie eingeworfen wurden, ankommen. Bisher mussten sie am ersten oder zweiten Tag ihr Ziel erreicht haben. Nichts ändert sich indes nach dem neuen Postgesetz an der Anzahl und Entfernung der Filialen und Briefkästen.
Auch bei der Paketzustellung gibt es wichtige Änderungen. Pakete müssen nicht mehr an weit entfernt liegenden Orten abgeholt werden. Pakete dürfen nur in unmittelbarer Nachbarschaft abgegeben, Sendungen, die nicht zugestellt werden können, nur an den nächstgelegenen Hinterlegungsort gebracht werden.
USB-C: Smartphones und Tablets bekommen einheitlichen Anschluss
Ab 2025 gibt es laut einer EU-Richtlinie nur noch einen Anschluss, mit dem Smartphones, Tablets und andere mobile Kleingeräte aufgeladen werden können: den USB-C. Dadurch sollen Tausende von Tonnen Elektroschrott durch entsorgte und ungenutzte Ladegeräte vermieden werden.
Gasnetzentgelte steigen deutlich an
Gaskunden müssen ab 2025 tiefer in die Tasche greifen. Eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden muss sich künftig auf durchschnittlich 80 Euro Mehrkosten pro Jahr einstellen. Dies entspricht einem preislichen Anstieg von 27 Prozent.
Stromumlagen erhöhen sich
Ab 2025 steigt die Höhe der Stromumlagen um rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto an. Das bedeutet für eine Familie mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr Mehrkosten von etwa 40 Euro pro Jahr. Für einen Einpersonenhaushalt wird es um 20 Euro pro Jahr teurer.
Öffentlich-rechtliche Sender nur noch in HDTV empfangbar
Ab 2025 stellen die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender die Ausstrahlung in Standardqualität ein. Am 7. Januar 2025 wird zunächst die ARD ihre Programme (Das Erste sowie alle dritten Fernsehprogramme) nur noch in HDTV übertragen. Das ZDF folgt am 18. November 2025. Ab diesen Zeitpunkten sind die Fernsehprogramme der ARD und des ZDF nur noch in hochauflösender HD-Qualität empfangbar.
Wer einen Fernseher besitzt, der älter als zehn bis zwölf Jahre ist, müssen gegebenenfalls einen neuen HD-Receiver anschaffen. Bei allen neueren Geräten sollte ein einfacher Sendersuchlauf ausreichen.