Neue Regeln an den Grenzen | ABC-Z

Berlin
Politiker der Union haben große Erwartungen geweckt, was die Kontrolle der irregulären Migration betrifft. Jetzt hat der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärt, wie es künftig an den Landgrenzen laufen soll. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Werden die Grenzen jetzt flächendeckend kontrolliert?
Nein, aber in den kommenden Wochen werden mehr Bundespolizisten dort stehen – und zwar nicht nur an den Autobahnen, sondern teils auch an anderen Orten. Man wolle die Zahl der Polizisten schrittweise erhöhen.
Kommen Asylsuchende nicht mehr auf dem Landweg nach Deutschland?
Laut Dobrindt soll nicht jeder Asylsuchende, den die Bundespolizei an der Grenze antrifft, zurückgewiesen werden. Allerdings soll allein die Tatsache, dass jemand ein Asylgesuch äußert, künftig nicht mehr automatisch eine Zurückweisung verhindern. Man strebe eine Balance zwischen “Humanität und Ordnung” an, sagt der Minister. Schwangere und Kinder werde man beispielsweise nicht zurückweisen.
Was wollte Friedrich Merz vor der Wahl?
Vor der Wahl hatte CDU-Chef Friedrich Merz angekündigt, als Kanzler am ersten Tag im Amt das Innenministerium anzuweisen, alle Grenzen dauerhaft zu kontrollieren und alle illegalen Einreisen zurückzuweisen. Das gelte auch für Menschen mit Schutzanspruch.
Er sagte: “Es wird ein faktisches Einreiseverbot in die Bundesrepublik Deutschland für alle geben, die nicht über gültige Einreisedokumente verfügen oder die von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch machen.” Die EU-Asylregeln seien dysfunktional. “Deutschland muss daher von seinem Recht auf Vorrang des nationalen Rechts Gebrauch machen”, erklärte Merz.
Im Schengen-Raum können Grenzkontrollen befristet angeordnet werden. Die frühere Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte dies schrittweise für alle Landgrenzen getan.
Was steht im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD?
“Wir werden in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen.”
Im vergangenen Jahr hatten 229.751 Menschen erstmals in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Das waren rund 100.000 Asylerstanträge weniger als im Jahr zuvor.
Sind Zurückweisungen neu?
Nein. Voraussetzungen für Zurückweisungen sind stationäre Grenzkontrollen. Schon bisher werden Menschen mit Wiedereinreisesperre – etwa nach einer Abschiebung – zurückgewiesen. Das gilt auch für Menschen ohne Visum, die kein Asylgesuch äußern.
Clara Bünger, Innenpolitikerin der Linken, ist überzeugt, dass auch in den vergangenen Monaten schon vielfach Asylsuchende zurückgewiesen wurden. “Ich habe heute an der deutsch-polnischen Grenze mit mehreren Personen gesprochen, die Asyl beantragen wollten und dennoch von der Bundespolizei zurückgewiesen wurden”, berichtete die Bundestagsabgeordnete.
Seit der Anordnung von stationären Kontrollen an allen Landgrenzen im vergangenen September wurden laut Bundespolizeipräsident Dieter Romann rund 34.000 unerlaubte Einreisen festgestellt, in etwa 23.000 dieser Fälle seien Menschen zurückgewiesen oder zurückgeschoben worden.
Reicht das Personal für dauerhafte Grenzkontrollen?
Darüber gehen die Meinungen auseinander. Einerseits binden noch mehr Kontrollen auch noch mehr Beamte, die direkt an den Grenzen eingesetzt werden. Andererseits nimmt eine Zurückweisung weniger Zeit in Anspruch als die Datenerfassung und Begleitung zur Erstaufnahmeeinrichtung durch die Bundespolizei, wenn jemand vorerst in Deutschland bleiben kann.
Auch hoffen die Befürworter der neuen Regeln, dass diese abschreckend wirken, so dass die Zahl der Menschen, die unerlaubt kommen, sinkt. Dobrindt sagte, “dass ich weiß, dass das für die Polizistinnen und Polizisten eine zusätzliche Aufgabe bedeutet”. Er versprach aber, dass es auf der anderen Seite Entlastung geben werde.
Es gibt doch eine EU-Asylreform – greift die nicht?
Nein. Im Mai 2024 einigten sich die EU-Staaten zwar nach jahrelangen Verhandlungen auf eine gemeinsame Asylreform – bis sie greift, dauert es aber. Die nationalen Umsetzungspläne wurden Ende 2024 vorgelegt, die neuen Regeln sollen spätestens bis Juni 2026 gelten.
Einige Politiker und Experten hoffen, dass dann weniger Menschen mit geringen Erfolgsaussichten nach Deutschland kommen. Strengere Verfahren an den Außengrenzen könnten abschrecken und für eine bessere Verteilung innerhalb Europas sorgen.
Was könnten Zurückweisungen politisch in der EU auslösen?
Dazu gibt es zwei unterschiedliche Einschätzungen: Manche warnen, ein deutscher Alleingang beim Zurückweisen von Schutzsuchenden könne das Vertrauen zwischen den EU-Staaten untergraben. Ein solcher Schritt – insbesondere, wenn er sich auf eine juristisch angreifbare Grundlage stützt – könnte andere Mitgliedsländer dazu bewegen, ihre Kooperation im Asylsystem einzustellen. Im schlimmsten Fall könnte die mühselig erzielte Einigung auf eine gemeinsame europäische Asylpolitik ins Rutschen geraten.
Andere Experten halten das für unwahrscheinlich. Ihrer Einschätzung nach gibt es in zahlreichen EU-Ländern ein wachsendes Interesse an einer strikteren Migrationskontrolle – auch auf politischer Ebene. Die Sorge, dass großzügige Asylstandards einzelner Staaten eine Sogwirkung entfalten könnten, wird schon länger geäußert.
Statt auf Konfrontation zu setzen, könnten viele Regierungen daher sogar geneigt sein, eine härtere Linie mitzutragen, wenn sie mittelfristig zu einer stärkeren Begrenzung irregulärer Migration beiträgt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist sich sicher: “Da wird es überhaupt kein Problem geben.”
Geht das alles rechtlich überhaupt?
Die rechtliche Lage bei Zurückweisungen an der Grenze ist derzeit nicht eindeutig. Einige Experten lesen geltendes EU-Recht so, dass Zurückweisungen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Dies hängt auch damit zusammen, dass Grenzkontrollen praktisch nicht exakt auf der Grenzlinie erfolgen, sondern oft etwas dahinter.
Zudem ist eigentlich vorgesehen, dass zumindest ein kurzes Verfahren mit Befragung und erkennungsdienstlicher Behandlung durchgeführt werden muss, um festzustellen, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist.
Allerdings eröffnet das EU-Recht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, von diesen Regeln abzuweichen. So erlaubt Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Ausnahmen, wenn die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit bedroht ist – eine sogenannte Notlagenklausel.
Ob eine solche Notlage tatsächlich vorliegt und ob eine Berufung auf diese Klausel im konkreten Fall rechtmäßig wäre, ist allerdings offen. Die Entscheidung darüber läge letztlich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), der bisher sehr restriktiv mit solchen Ausnahmeregelungen umgeht.
Ist das jetzt der Bruch mit der Flüchtlingspolitik von Ex-Kanzlerin Angela Merkel?
In gewisser Weise ja. Denn im September 2015 hatte die damalige Kanzlerin Angela Merkel (CDU) entschieden, dass Schutzsuchende, die in Ungarn festsaßen, aus humanitären Gründen nach Deutschland weiterreisen dürften. In der Folge stieg die Zahl der Asylbewerber – besonders aus Syrien – deutlich an. Eine Zurückweisung dieser Menschen an der deutschen Grenze wurde damals im Bundesinnenministerium zwar diskutiert, aber nicht umgesetzt.
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