Geopolitik

Nach Unions-Vorstoß: Essen will Bürgergeld-Empfänger zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten | ABC-Z

Die erste Großstadt will jetzt durchgreifen und die Pläne umsetzen, Bürgergeld-Empfänger in die Pflicht zu nehmen. Wer drei Stunden am Tag arbeiten könne, soll in Essen eine gemeinnützige Arbeit aufnehmen. Die Stadt kündigte an, einmal jährlich alle Leistungsempfänger unter 65 zu überprüfen.

Die Stadt Essen will einem Medienbericht zufolge Empfänger von Bürgergeld zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten und eine jährliche Gesundheitsprüfung einführen. „Solange Leistungsempfänger erwerbsfähig sind und im regulären Arbeitsmarkt (noch) keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen können (oder wollen), können, nein müssen diese trotzdem etwas leisten“, zitierte die „Bild“-Zeitung aus dem Konzept, das auch dem nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium vorliegt. „Für das Gemeinwohl.“

Das Bürgergeld stehe für eine „falsche Haltung eines bedingungslosen Einkommens“, heißt es laut Bericht in dem Konzept weiter. Die Leistung mache es „zu vielen Menschen viel zu leicht, sich dafür zu entscheiden, mit der Zahlung einer monatlichen Grundsicherung zufrieden zu sein“. Um festzustellen, wer arbeitsfähig ist, sollen nach den Plänen einmal jährlich alle Leistungsempfänger unter 65 Jahren auf Erwerbsfähigkeit durch den öffentlichen Gesundheitsdienst überprüft werden.

„Arbeit und Beschäftigung müssen wieder in den Mittelpunkt gestellt werden“, zitierte die Zeitung die Essener Stadtsprecherin Silke Lenz. „Wer eine Leistung bekommt und drei Stunden am Tag arbeiten kann, soll dazu verpflichtet werden, eine vom Jobcenter zugewiesene gemeinnützige Arbeitsgelegenheit anzunehmen.“

Das NRW-Arbeitsministerium äußerte sich wohlwollend zu den Plänen. Minister Karl-Josef Laumann (CDU) begrüße ausdrücklich Reformvorschläge, die den Leistungsbezug verbindlicher und fordernder machten, sagte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Ministerium trete dafür ein, den Bezug von Grundsicherungsleistungen an die Mitwirkungsbereitschaft der Leistungsempfänger zu knüpfen.

„Das heißt: Wer erkennbar nicht an der Beseitigung der eigenen Hilfebedürftigkeit mitwirkt – und darunter würde dann auch die Ablehnung zumutbarer Arbeit fallen -, bekommt überhaupt keine Leistungen mehr“, sagte der Sprecher. Das sogenannte Sanktionen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 erlaube eine solche Regelung ausdrücklich. Das 2023 eingeführte Bürgergeld habe „mit der deutlichen Abschwächung der ‚fordernden‘ Elemente der Grundsicherung dazu geführt, dass die Arbeitsvermittler in den Jobcentern zu wenig Mittel in der Hand haben, von den Leistungsbeziehern Eigenbemühungen einzufordern“.

epd/krö

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