Nach Tötung von Drogenboss: Gewalt in Mexiko: Was Urlauber jetzt wissen müssen | ABC-Z

Nach Tötung von DrogenbossGewalt in Mexiko: Was Urlauber jetzt wissen müssen
23.02.2026, 13:36 Uhr
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Flugausfälle und der Rat, lieber im Hotel zu bleiben. Was die aktuelle Lage in Mexiko für Reisende bedeutet – und was rechtlich gilt, lesen Sie hier.
Wegen der Gewaltwelle in Mexiko nach der Tötung eines Drogenbosses durch das Militär ruft das Auswärtige Amt Urlauber zur Vorsicht auf. “Wenn Sie sich an einem sicheren Ort aufhalten, beispielsweise in einem Hotel, bleiben Sie bis auf Weiteres dort und verzichten Sie auf nicht unbedingt erforderliche Fahrten”, heißt es seit Sonntag in den Reisehinweisen des Ministeriums.
Die Empfehlung bezieht sich auf ganz Mexiko. Es komme in verschiedenen Landesteilen zu Unruhen, Straßensperren und Brandstiftungen, so das Auswärtige Amt. Auch der Betrieb an einigen Flughäfen insbesondere im Bundesstaat Jalisco im Westen des Landes, in dem der Zugriff auf Kartellchef Nemesio Oseguera Cervantes (“El Mencho”) erfolgt war, könne zeitweise beeinträchtigt sein. Wie das Portal aerotelegraph.com berichtet, fielen auch am Montag viele Flüge nach Guadalajara und Puerto Vallarta aus.
Die Ereignisse konzentrieren sich zwar auf die Pazifikküste, doch auch in den karibischen Touristenhochburgen wie Cancún auf der Halbinsel Yucatán, wo sich Gäste von deutschen Reiseveranstaltern vornehmlich aufhalten, wurde zunächst zu Wachsamkeit gemahnt.
Die von der Gewaltwelle besonders betroffene Regionen im Westen des Landes rund um die touristische Stadt Puerto Vallarta haben laut dem Deutschen Reiseverband für deutsche Reiseveranstalter keine Relevanz. “Wir haben keine Kenntnis darüber, dass sich dort deutsche Veranstaltergäste aufhalten”, teilt ein Sprecher des Verbandes mit.
Von der Lufthansa hieß es, bei ihr gebe es mit Blick auf die Unruhen keine Auswirkungen. Flüge von und nach München und Frankfurt fänden planmäßig statt.
Was gilt reiserechtlich?
Dennoch: Wer in diesen Tagen eine Pauschalreise in die Westküstenregion geplant hat, dürfte sie wahrscheinlich absagen können, ohne dass Stornierungskosten dafür anfallen. Das geht immer dann, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In so einem Fall sagen Reiseveranstalter Pauschalreisen aber oft auch von selbst ab.
In jedem Fall ist für Pauschalreisende ratsam, sich bei Sorgen mit ihrem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen. Oft informieren diese auch selbst über die aktuelle Lage in einem Land, große Anbieter haben eigene Krisenmanagementteams für solche Fälle.
Individualreisende, die Flug und Hotel selbst gebucht haben, müssen indes auch selbst das Risiko abschätzen – und sich mit der Airline und der Unterkunft auseinandersetzen, falls sie eine geplante Reise verschieben wollen. Auch um vorzeitige Abreisen müssten sie sich selbst kümmern – anders bei Pauschalreisenden: Hier sind Veranstalter im Zweifel in der Pflicht oder müssten zumindest bei der Organisation unterstützen.




















