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Nach streitbarer Referenten-Einladung in Grafing: Abmahnung für VHS-Förderverein – Ebersberg | ABC-Z

Dieser Schritt dürfte selbst in weitem Umkreis einmalig sein: Eine Institution – hier: die VHS im Zweckverband Kommunale Bildung – mahnt den eigenen Förderverein (FöV) ab und droht ihm mit dem Rausschmiss aus dem Zweckverband. Auslöser ist das Konkurrenzprogramm, das der vor wenigen Wochen per außerordentlicher Mitgliederversammlung abgewählte FöV-Vorsitzende Jörg Walter auf die Beine zu stellen versuchte.

„Hiermit mahnen wir den Förderverein Volkshochschule Grafing e.V. als Verbandsmitglied des Zweckverbands Kommunale Bildung aufgrund der Verletzung der Satzung des Zweckverbands ab“, beginnt das auf den 4. Dezember datierte Schreiben des Zweckverbandsvorsitzenden und Ebersberger Bürgermeisters Uli Proske (parteilos). „Die konkrete Verletzung besteht in der Abhaltung der eigenständigen Veranstaltung des Vortrags ‚Medien und Macht‘ ohne Genehmigung der Leitung der Volkshochschule oder der Verbandsversammlung des Zweckverbands.“ Mit ähnlichen Worten verweisen die Verbandsgemeinden auch auf die Satzung des Fördervereins selbst. Die Abmahnung ist mit den Verbandsgemeinden Grafing, Kirchseeon und Markt Schwaben abgestimmt.

Dass die Verbandsgemeinden derart schweres Geschütz auffahren, hängt auch mit der Art und Weise zusammen, mit der der frühere Vorsitzende Jörg Walter für den 7. Oktober den „Querdenker“-nahen Referenten einlud: Walter hatte den Referenten zuerst bei VHS-Leiterin Martina Eglauer vorgeschlagen. Sie lehnte allerdings ab. „Wer das demokratische System infrage stellt, hat bei der VHS nichts zu suchen“, begründete sie die Entscheidung damals. Daraufhin lud Walter den Referenten im Namen des Fördervereins ein.

Sowohl die Satzung des Zweckverbands als auch die des FöV lassen für derlei Winkelzüge wenig Interpretationsspielraum. Stets ist die Rede von einer beratenden sowie unterstützenden Funktion. Dennoch wollte der mittlerweile Ex-Vorsitzende sich das „Recht“ auf FöV-eigene Bildungsveranstaltungen auch in Zukunft nicht nehmen, wie er auch unlängst im Gespräch mit der SZ betonte. Einen Kontext, den der Zweckverband folgendermaßen einordnet: „Verstärkt wird die Pflichtverletzung durch die bewusste und vorsätzliche Vorgehensweise.“

In dem Schreiben wird Jörg Walter „der damalige amtierende 1. Vorsitzende“ genannt

Wie ernst es die vier Gemeinden meinen, zeigt ein weiterer Satz in dem Schreiben: „Wir weisen darauf hin, dass wir uns im Falle einer erneuten Verletzung der Zuständigkeitsregelungen (…) gezwungen sehen, ein Ausschlussverfahren (…) einzuleiten, da dem Zweckverband eine Fortdauer der Mitgliedschaft des Fördervereins nicht mehr zuzumuten wäre.“

Eine Ultima-Ratio-Karte, die im Zweckverband wohl kaum jemand vorschnell spielt: Noch immer stellt der Förderverein ein Drittel der Mitglieder sowohl in der Zweckverbandsversammlung als auch im zugehörigen Ausschuss. Die übrigen Positionen werden von den Vertretern der vier Mitgliedskommunen Grafing, Ebersberg, Kirchseeon und Markt Schwaben eingenommen. Die Gremien beschließen unter anderem den Haushalt und den Stellenplan. Ohne FöV könnte also von einer breiten Verankerung des Zweckverbands in der Bürgerschaft kaum mehr die Rede sein.

Der Machtkampf um die FöV-Spitze scheint mit dem Schreiben der Zweckverbandsgemeinden mittlerweile wohl entschieden. Walter wird in Bezug auf die Veranstaltung am 7. Oktober lediglich noch „der damalige amtierende 1. Vorsitzende“ genannt. Was im Umkehrschluss nur bedeuten kann: Der Zweckverband erkennt das Protokoll des stellvertretenden Vorsitzenden Silvan Rüegg an, wonach Walter in der außerordentlichen Mitgliederversammlung seines Amtes enthoben wurde – und nicht jenes, einige Tage später von Walter folgende Protokoll, wonach die besagte Abstimmung rechtswidrig sei. Für den FöV könnte die gesamte Angelegenheit trotz allem glimpflich ausgehen: Im ersten Quartal 2025 stehen ohnehin turnusgemäße Neuwahlen an.

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