Nach Solingen-Attentat: Bundestag stimmt Sicherheitspaket der Ampel zu | ABC-Z
Nach Solingen-Attentat
Bundestag stimmt Sicherheitspaket der Ampel zu
18.10.2024, 12:25 Uhr
Der Bundestag nimmt das Sicherheitspaket der Ampel-Koalition an. Das Maßnahmenbündel ist eine Folge der islamistischen Anschläge von Mannheim und Solingen und sieht auch Gesetzesverschärfungen in der Sicherheitspolitik.
Der Bundestag hat das sogenannte Sicherheitspaket der Ampel-Koalition angenommen. Das teilte Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau nach der letzten von mehreren namentlichen Abstimmungen über das Paket in Berlin mit.
Das Sicherheitspaket ist die Reaktion auf den Messeranschlag von Solingen, bei dem im August drei Menschen von einem Syrer getötet wurden, und eine ähnliche Tat zuvor in Mannheim, bei der ein Polizist erstochen worden war.
Asylbewerber, für deren Schutzersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln ein anderes europäisches Land die Verantwortung trägt, sollen zukünftig von staatlichen Leistungen ausgeschlossen – wenn die Ausreise für sie rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ausnahmen soll es hier geben, wenn Kinder betroffen sind. Auch sollen sich Heimreisen anerkannt Schutzberechtigter nicht auf ihren Schutzstatus auswirken, wenn sie “sittlich zwingend geboten” sind.
Außerdem soll das Waffenrecht verschärft werden. So wird nun deutlich gemacht, dass das Verbot, Waffen bei Volksfesten oder Sportveranstaltungen mitzuführen, auch für Messer gilt, die an dieser Stelle im Waffengesetz künftig ausdrücklich erwähnt werden sollen. Es soll aber Ausnahmen geben, zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen.
Die Sicherheitsbehörden sollen die Möglichkeit erhalten, in bestimmten Fällen biometrische Daten im Internet abgleichen zu können. Die Suche nach Gesichtern und Stimmen mittels einer automatisierten Anwendung sollen aber nur dann erlaubt sein, wenn dies der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) oder seine Vertretung von einem Gericht genehmigen lässt. Bei Gefahr im Verzug kann der BKA-Chef oder einer der drei Vize selbst die Anordnung für eine Dauer von maximal drei Tagen treffen.