Nach Programmbeschwerde: Bundespolizist verklagt ZDF und Jan Böhmermann | ABC-Z

Die Auseinandersetzung zwischen Bundespolizist Manuel Ostermann und dem ZDF-Moderator Jan Böhmermann spitzt sich zu. Nach der Programmbeschwerde zieht Ostermann nun vor Gericht.
Manuel Ostermann, Vizechef der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, hat eine Klage gegen das ZDF eingereicht, wie „Welt“ berichtet. Er sieht sich durch Äußerungen von Moderator Jan Böhmermann in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Klage, die beim Landgericht München I vorliegt, fordert eine Unterlassung und ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.
Jan Böhmermann äußerte sich im ZDF kritisch
Jan Böhmermann hatte in seiner Satire-Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 28. März das „Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan“ (BAP) kritisiert. Der Moderator nahm die Bundespolizei scharf ins Visier. Er bezeichnete Manuel Ostermann, den ersten stellvertretenden Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft DPolG, etwa als einen „Herrenmensch im Skoda“ oder als einen „dreiviertel gefüllten Boxsack mit Blitzkriegfrisur“.
Die Klage, die „Welt“ vorliegt, sehe darin keine zulässige Satire, sondern eine diffamierende Schmähkritik und eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Es werde eine Unterlassung und ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro gefordert.
Böhmermann habe Ostermann mit „NS-Vokabular assoziiert“
Bei „Welt“ heißt es weiter, dass in der Klage geschrieben steht, Ostermann werde „auf eine physisch-geistige Karikatur eines problematischen Polizeibeamten mit rechtsextremer Gesinnung reduziert und zugleich mit NS-Vokabular assoziiert.“ Dies sei eine persönliche Herabwürdigung.
„Die Achtung vor der Menschenwürde ist keine Formalität, sondern konstitutives Element jeder öffentlich-rechtlichen Publikation“, so die Argumentation in der Klageschrift. Mit Böhmermanns Äußerungen werde Ostermann eine historische und ideologische Nähe „zum Nationalsozialismus konstruiert, die ihn öffentlich diskreditiert“.
Die Klage weist außerdem Vorwürfe zurück, die Bundespolizei habe absichtlich Fehler im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms gemacht, um die Einreise von Afghanen zu verhindern. Zudem wird ein Verstoß gegen die journalistischen Sorgfaltspflichten vorgeworfen.