Nach Hitler-Vergleich droht Clan-Chef Geldstrafe | ABC-Z

Berlin. Nach knapp zwei Jahren: Staatsanwaltschaft stellt Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen den früheren „Bushido-Manager“.
Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen Arafat Abou-Chaker gestellt. Das bestätigte eine Sprecherin der ermittelnden Behörde auf Nachfrage der Berliner Morgenpost. Der Antrag des Strafbefehls richte sich unter anderem wegen Volksverhetzung gegen den Beschuldigten, so die Sprecherin weiter.
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Ende 2023 trat Arafat Abou-Chaker gemeinsam mit dem salafistischen Hassprediger Pierre Vogel in einem Livestream auf der Plattform TikTok auf. Die beiden sprachen damals über den Nahost-Konflikt. Dabei verglich der sogenannte „Clanchef“ Abou-Chaker, Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, mit Adolf Hitler. Er sagte in dem Stream, dass für ihn „Adolf Hitler besser als Netanjahu“ sei, da er „sie wenigstens sofort umgebracht“ habe. Netanjahu hingegen würde die Palästinenser leiden lassen. Weiter sagte er auch, „ich bin kein Befürworter eines Adolf Hitler.“ Der sei für ihn ein „Massenmörder, ein Diktator“.
Arafat Abou-Chaker: Geldstrafe droht
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Die Berliner Polizei hatte das Video anschließend zu Ermittlungen an den Staatsschutz weitergeleitet. Zunächst lag der Fall bei der Berliner Staatsanwaltschaft, inzwischen ermittelt die für solche Vorfälle zuständige Behörde in Cottbus, da der Stream offenbar in Brandenburg aufgezeichnet wurde oder der offizielle Wohnsitz dort liegt, so die Sprecherin der Behörde. Ein Gericht hat allerdings noch nicht über den Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden. Sollte ein Richter dem Antrag stattgeben, dann könnte Abou-Chaker eine Geldstrafe drohen.
Der inzwischen 49-Jährige war in der Vergangenheit immer wieder mit Äußerungen und einem antisemitischen Weltbild aufgefallen, das er teils reichweitenstark über soziale Plattformen weiterverbreitet.