Nach Greensill-Insolvenz: Pöcking will Geld vom Anlageberater zurück – Starnberg | ABC-Z

Nach dem Verlust von fünf Millionen Euro und der Insolvenz der Greensill-Bank vor vier Jahren hofft die Gemeinde Pöcking, in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München wenigstens noch 800 000 Euro vom damaligen Anlageberater zu erhalten. Diesen hatte die Kommune wegen schuldhafter Pflichtverletzung verklagt. Denn Bürgermeister Rainer Schnitzler (PWG) und sein damaliger Kämmerer Michael Schmid vertrauten seinerzeit dem Finanzvermittler und legten Ende 2020 den Millionenbetrag auf dem Festgeldkonto der Geschäftsbank an. Das Bremer Kreditinstitut sei noch wenige Monate vor der Pleite mit einem A-Ranking empfohlen worden, wie die Gemeinde in ihrer Klage anführt.
Allerdings war die Bank wegen ihrer drohenden Schieflage in der Branche bereits auf ein B-Ranking mit negativem Ausblick heruntergestuft worden. Davon soll der Gemeinde aber nichts mitgeteilt worden sein. Nach unseren Richtlinien und Vorgaben wären nur Banken mit A-Ranking oder Volks- und Raiffeisenbanken mit Einlagensicherungen infrage gekommen, um Geld anzulegen, betonte am Donnerstag im Zivilprozess Pöckings Bürgermeister Schnitzler.
Zu dem Fall wurde auch der frühere Pöckinger Kämmerer befragt, dem im Rathaus wegen des Finanzdesasters kein Vorwurf gemacht worden war. Er hielt fest, dass seine Gemeinde vor etwa sechs Jahren die Vorgaben für die Geldanlagen sogar verschärft und mindestens ein A-Ranking festgelegt habe. Das sei als Vorgabe der Vertreterin der Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung und auch deren Nachfolger mitgeteilt worden, versicherte der einstige Kämmerer vor Gericht.
Gemeint ist jener Finanzvermittler, der das Geschäft mit der Greensill-Bank eingefädelt hatte. Ob er von den Vorgaben der Gemeinde gewusst habe, fragte ihn die Vorsitzende Richterin. Ihm sei zumindest mitgeteilt worden, dass der Gemeinde eine Ranking-Bewertung von Banken wichtig sei. Doch welches Ranking inhaltlich verlangt worden sei, daran könne er sich nicht mehr erinnern, sagte der Anlageberater. Er wurde nur als Zeuge vernommen, denn beklagt wurde lediglich sein Vater als Geschäftsführer der Finanzgesellschaft, die schon seit 2014 mit der Gemeinde Pöcking zusammengearbeitet hatte.
Im ersten Verfahren hatte die Gemeinde Pöcking vor dem Landgericht München I im Dezember 2023 verloren. Weil das Urteil nach Ansicht von Schnitzler „unverständlich und nicht nachvollziehbar“ gewesen sei, ist die Gemeinde in Berufung gegangen. Deren Anwalt betonte abermals, dass dem Finanzberater das erwünschte A-Ranking mitgeteilt worden sei. Daran zweifelt jedoch der Gegenanwalt und sieht diese Aussage als keineswegs erwiesen an. Auf einen Vergleich wollten sich die Parteien am Donnerstag nicht einlassen und warten nun das Urteil ab, das am 2. April erfolgen soll.
Die Entscheidung scheint noch offen zu sein, denn das Oberlandesgericht ließ keine Tendenz erkennen. „Ich hoffe, dass es für uns gut ausgeht“, sagte Schnitzler nach der Verhandlung in München. Bisher hat die Gemeinde Pöcking eine Million Euro zurückbekommen, da sie ihre Greensill-Forderungen verkauft hat.