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Nach Eilentscheidung: AfD-Politiker Björn Höcke darf in Lindenberg reden – Bayern | ABC-Z

Der thüringische AfD-Vorsitzende Björn Höcke darf am Sonntag in Lindenberg im Allgäu auftreten. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg am Freitag entschieden. Der AfD-Kreisverband hatte sich in einem Eilantrag gegen den Beschluss der Stadt gewehrt, Höcke ein Redeverbot zu erteilen. Zuvor hatte es das Gericht bereits für unzulässig erklärt, dass Lindenberg der AfD wegen Höcke die Nutzung der Halle untersagt.

Über anvisierte Auftritte des als rechtsextrem eingestuften AfD-Politikers Höcke auf seiner Bayernreise gibt es seit Tagen Streit. Im fränkischen Seybothenreuth hatte die Gemeinde ebenfalls versucht, der AfD wegen Höcke die Nutzung einer Mehrzweckhalle zu untersagen, was das Verwaltungsgericht Bayreuth ablehnte. Im Gegensatz zum Verwaltungsgericht Augsburg entschieden die Richter in Bayreuth jedoch zunächst, dass ein Redeverbot rechtmäßig sei. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat dann später die beiden Auftritte in öffentlichen Hallen in einem Eilverfahren für zulässig erklärt.

In Lindenberg im Allgäu darf Höcke also auftreten. Als die Augsburger Richter dem Eilantrag der dortigen AfD stattgaben, wonach Lindenberg der Partei die Stadthalle überlassen muss, wiesen die Richter darauf hin, dass „als milderes vorrangiges Mittel ein Redeverbot“ für Björn Höcke zur Verfügung gestanden hätte. Die Stadt nahm sich den Hinweis zu Herzen und erteilte ein solches Redeverbot.

Das Verwaltungsgericht Augsburg betont nun jedoch im neuen Urteil, dass der Hinweis auf das mildere Mittel eines Redeverbots lediglich ein ergänzender Hinweis gewesen wäre, warum Lindenberg der AfD die Nutzung der Halle nicht verweigern könne. Die 7. Kammer des Gerichts verweist darauf, dass strenge Anforderungen an den Erlass eines Redeverbots im Zuge von Veranstaltungen nicht verbotener Parteien gelten. Die Stadt Lindenberg hätte zum Beispiel aufzeigen müssen, welche rechtswidrigen Äußerungen auf der Veranstaltung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien.

Die zweifache strafrechtliche Verurteilung Höckes wegen der Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ gebe zwar Anlass zur Besorgnis, auch weitere Äußerungen Höckes bewertet das Gericht als „nicht unproblematisch“. „Dass jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit für strafrechtlich relevante Äußerungen, antisemitische Äußerungen oder die NS-Gewaltherrschaft billigende, verherrlichende oder rechtfertigende Äußerungen von Herrn Höcke gerade auf der am 15. Februar 2026 in Lindenberg anstehenden Veranstaltung besteht, hat die Stadt nicht darlegen können.“

„Wir sollten aber den Auftritt eines Radikalen nicht größer machen, als er ist.“

Am Samstag sprach Höcke außerdem auf Einladung der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag. Aus den Landtagsfraktionen von CSU und Grünen kommt scharfe Kritik an dem Auftritt im Parlament. „Wir brauchen kein rechtsextremes Geschwätz im bayerischen Landtag“, sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek. „Es reichen schon die Landtagsabgeordneten der AfD, die wirres Zeug reden.“ Er sagte aber auch: „Wir sollten aber den Auftritt eines Radikalen nicht größer machen, als er ist – unsere Demokratie ist stärker.“ Die AfD suche ohnehin nur eine neue Opferrolle. Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze warnte: Die AfD „spuckt auf unsere Werte und lässt es zu, dass der Thüringer Faschist Björn Höcke mit seinen menschenfeindlichen und rassistischen Positionen die Ehre unseres Landtags beschmutzt“.

Aus der Landtagsverwaltung hieß es, die AfD-Fraktion habe zu einem „parlamentarischen Frühschoppen“ eingeladen, ähnliche Veranstaltungen gebe es auch bei anderen Fraktionen. Grundsätzlich sei es keiner Fraktion erlaubt, Wahlkampfveranstaltungen im Landtag abzuhalten. Man gehe davon aus, dass sich auch die AfD-Fraktion daran halten werde. Aus der Ankündigung der AfD sei nicht ersichtlich, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage gestellt oder die Würde des Hohen Hauses verletzt werde. Daran ändere auch die Anwesenheit Höckes nichts, trotz dessen bekannter Aussagen.

Die Presse war im Landtag zur Veranstaltung nicht zugelassen, es gab aber einen Video-Stream. Höcke sagte bei der Veranstaltung im Landtag zum juristischen Ringen um das Redeverbot, er sehe einen „Obrigkeitsstaat neuen Typs“. Er verwies auf seine Grundrechte und auf das Parteienprivileg, eine besondere Rechtsstellung; auch wenn die AfD „den gewucherten Parteienstaat zurückdrängen“ wolle.

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