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Nach der Todesfahrt von Ampfing: 15 Jahre Haft für tödliche Schleuserfahrt – Bayern | ABC-Z

Der Fahrer eines Schleusertransports, der vor einem Jahr auf der A 94 bei Ampfing in einem schrecklichen Unfall mit sieben Toten und mehreren Schwerverletzten endete, muss für 15 Jahre ins Gefängnis. Das Schwurgericht am Landgericht Traunstein verurteilte den Mann am Dienstag unter anderem wegen Einschleusens mit Todesfolge, wegen eines Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und wegen fahrlässiger Tötung.

Mit dem Strafmaß liegt die Kammer drei Jahre über der Forderung des Verteidigers. Hingegen hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer zwar die nun verhängten 15 Jahre Haft verlangt, wollte den Angeklagten aber wegen Mordes verurteilt sehen und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt wissen, was eine vorzeitige Entlassung aus der Haft äußerst unwahrscheinlich gemacht hätte.

In der Nacht auf den 13. Oktober 2023 hatte der Mann zum wiederholten Mal mehrere türkische und syrische Staatsbürger von Österreich nach Deutschland einschleusen wollen. Er und seine mutmaßlichen Komplizen hatten insgesamt 22 Passagiere in den neunsitzigen Van gepfercht. Trotz flehentlicher Bitten und verzweifelter Stoßgebete seiner Fahrgäste hatte der Fahrer versucht, mit teilweise 180 Stundenkilometern einer Kontrolle durch eine zivile Streife der Bundespolizei zu entkommen. In der Ausfahrt Ampfing trug das überhöhte Tempo den Van aus der Kurve und das Fahrzeug überschlug sich.

Den Rettern bot sich ein Bild des Grauens. Sieben Menschen waren tot, darunter ein sechsjähriges Mädchen. Von den 15 Verletzten wird einer nie mehr ein selbständiges Leben führen können. Der Mann selbst, der vor 25 Jahren in Damaskus geboren wurde, aber weder Staatsbürger Syriens noch irgendeines anderen Landes ist, brach sich bei dem Unfall lediglich den linken Arm. Er war als einziger im Auto angeschnallt.

Der wegen siebenfachen Mordes angeklagte Mann sitzt im Landgericht neben seinem Anwalt Hans-Jörg Schwarzer im Gerichtssaal. (Archivbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Für eine Einstufung der Tat als Mord hätte die Staatsanwaltschaft nachweisen müssen, dass er die tödlichen Folgen seiner Fahrweise mindestens billigend in Kauf genommen hat, um selbst der Polizei zu entkommen. In dieser Frage folgte das Gericht jedoch dem Verteidiger, der von einem fahrlässigen Handeln gesprochen hatte.

Drei mutmaßliche Komplizen und Auftraggeber des Mannes, die ihn als Fahrer angeworben und dem tödlichen Transport in jener Nacht als Scoutfahrer vorausgefahren sein sollen, um die Route samt eventueller Grenzkontrollen auszukundschaften, stehen von diesem Mittwoch an ebenfalls in Traunstein vor dem Landgericht. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft Einschleusung mit Todesfolge vor.

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