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Pflichtteilsrecht und Schenkungsabsicht: Neue Perspektiven durch den OGH – Blog: Rechte in der Familie |ABC-Z

Werden Nachkommen eines Verstorbenen nicht im Testament bedacht, so sollen sie dennoch nicht leer ausgehen. Der sogenannte Pflichtteilsanspruch ist ein schuldrechtlicher Geldanspruch der im Testament nicht bedachten Nachkommen des Erblassers – sofern sie nicht erbunwürdig sind. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Wurde eine Person durch den Erblasser bereits zu dessen Lebzeiten „beschenkt“ und würde dadurch der Pflichtteil von Nachkommen verkürzt, so haben die Betroffenen einen Anspruch gegen den Beschenkten. Mit der Frage, ob es sich auch dann um eine Schenkung handelt, wenn es auch Gegenleistungen gab, und bei wem in einem solchen Fall die Beweislast liegt, beschäftigte sich unlängst der Oberste Gerichtshof (OGH).

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