Mutmaßliche Umsturzpläne: Unterstützer der Reichsbürger zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt | ABC-Z
Als Haupttäter sah ihn das Gericht nicht. Aber die Umsturzpläne sogenannter Reichsbürger habe der 67-Jährige unterstützt. Dafür erhielt er nun eine Bewährungsstrafe.
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Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg verurteilte einen 67-jährigen Mann aus Schleswig-Holstein zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, da er eine terroristische Vereinigung unterstützt und bei der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens geholfen habe. Zudem habe er gegen das Waffenrecht verstoßen. Der Mann hatte sich Anfang 2022 der Kaiserreichsgruppe angeschlossen, die ein autoritäres Regierungssystem nach dem Vorbild des Deutschen Reiches von 1871 errichten wollte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine längere Haftstrafe beantragt, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat im Prozess um Umsturzpläne sogenannter Reichsbürger einen 67 Jahre alten Mann aus Schleswig-Holstein zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Hamburger Staatsschutzsenat sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte eine terroristische Vereinigung unterstützt und bei der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens geholfen habe. Zudem habe der Angeklagte gegen das Waffenrecht verstoßen.
Laut dem Gericht hatte sich der aus dem Raum Bad Bramstedt stammende Mann Anfang 2022 der sogenannten Kaiserreichsgruppe angeschlossen. Diese Gruppierung habe das Ziel verfolgt, in Deutschland ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu errichten.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten beantragt, die Verteidigung auf nicht mehr als zwei Jahre plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat im Prozess um Umsturzpläne sogenannter Reichsbürger einen 67 Jahre alten Mann aus Schleswig-Holstein zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Hamburger Staatsschutzsenat sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte eine terroristische Vereinigung unterstützt und bei der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens geholfen habe. Zudem habe der Angeklagte gegen das Waffenrecht verstoßen.
Laut dem Gericht hatte sich der aus dem Raum Bad Bramstedt stammende Mann Anfang 2022 der sogenannten Kaiserreichsgruppe angeschlossen. Diese Gruppierung habe das Ziel verfolgt, in Deutschland ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu errichten.