Berlin

Mutmaßliche Polizeigewalt: Vier Jahre später vor Gericht | ABC-Z

„Dann haben sie mich nach draußen gezogen und geschlagen“, erzählt der Zeuge. Ein Dolmetscher übersetzt vor Gericht, denn der 50-Jährige ist Geflüchteter aus Syrien und spricht nicht ausreichend Deutsch. Er sieht dünn aus, seine rechte Wange ist eingefallen. Das sei die Folge seiner Verletzung durch den Beamten, sagt er. Mehrere Gesichtsfrakturen habe er erlitten. Er tritt als Zeuge und Betroffener im Prozess der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen einen Polizeibeamten auf.

Beim ersten Prozesstermin am Donnerstag im Amtsgericht Tiergarten schweigt der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Geflüchteten während eines Einsatzes in einer Flüchtlingsunterkunft in Neukölln am Abend des 29. Juni 2022 mindestens einmal, möglicherweise auch mehrfach, kräftig ins Gesicht geschlagen zu haben.

„Die Kinder von meinem Bruder hatten Streit gehabt“, schildert der Zeuge den Vorfall. Er war mit seinem Bruder unterwegs, als dessen Frau ihn anrief, er solle den Konflikt schlichten. Die beiden gingen daraufhin zur Wohnung der Frau, die getrennt von ihrem Mann mit den Kindern lebte. Laut Angabe des Betroffenen unterhielten sie sich in der Küche, als die Polizei kam und seinen heute 63-jährigen Bruder aufforderte, den Raum zu verlassen. Da sein Bruder unter Herzproblemen leide, wollte er ihn schonen und sei eingeschritten.

Die Polizeibeamten hätten ihn daraufhin an beiden Armen gepackt und aus dem Raum gezogen, sagt der Betroffene. Dabei sei er im Flur der Wohnung gegen die Wand gestoßen und habe eine Kopfverletzung erlitten. Er gibt an, sich nicht gewehrt oder körperlich verteidigt zu haben. Zwei Beamte hätten ihn zu Boden gedrückt und festgehalten, ein dritter Beamter, der Angeklagte, habe sich auf seinen Körper gesetzt und mehrfach auf sein Gesicht eingeschlagen. Einige Fragen zum Geschehen, das nun fast vier Jahre her ist, kann der 50-Jährige nicht beantworten. „Ich kann mich nicht erinnern“, sagt er wiederholt.

Ich bin in Deutschland, und ein Polizist schlägt mich, seine Kollegen schützen mich nicht einmal. Sie haben ja alles gesehen.

Betroffener und Zeuge im Prozess

Nach dem Einsatz der Polizei wurde das Opfer operiert. Er habe, sagt er, fünf Tage im Krankenhaus verbracht. Laut Staatsanwaltschaft erlitt er komplexe Brücke an Augenhöhle, Jochbein und Kieferhöhle. Der Betroffene gab an, bis heute unter einem schweren psychischen Trauma zu leiden. „Ich bin in Deutschland, und ein Polizist schlägt mich, seine Kollegen schützen mich nicht einmal. Sie haben ja alles gesehen“, klagt er.

Ein unverständlicher Notruf

Auslöser des Einsatzes war ein Anruf bei der Polizei, den die minderjährige Tochter des 63-jährigen Bruders abgesetzt hatte. Es habe sich um einen „verstümmelten 110“ gehandelt, einen unverständlichen Notruf, aus dem die Lage nicht klar hervorgeht. Das Mädchen sei am Telefon aufgelöst gewesen, die Einsatzkräfte vermuteten einen Streit zwischen Tochter und Vater, erzählt ein Beamter, der ebenfalls beteiligt war. Man habe sie im Hausflur in einem verweinten Zustand angetroffen, sie sei der Wohnung ferngeblieben.

„Wir wollten herausfinden, warum da unten ein verängstigtes Kind ist, das nicht zurück in die Wohnung gehen möchte“, erklärt der Beamte. Am Telefon habe sie gesagt: „Mein Vater kommt, um mich zu schlachten“. Daher sei das Einsatzteam davon ausgegangen, dass es sich womöglich um einen Fall häuslicher Gewalt oder Kindeswohlgefährdung handele, meint er.

Widersprüchliche Aussagen

Die Aussagen der beteiligten Polizeibeamten stellen die Darstellung des Betroffenen infrage. Laut Polizei sollte ein klärendes Gespräch mit dem Vater des Mädchens geführt werden, sein Bruder habe sich immer wieder eingemischt. Daher sei die Entscheidung gefallen, ihn aus dem Raum zu schieben.

Einer der Beamten sagt, er habe nichts von dem Vorfall mitbekommen, den der Zeuge geschildert habe. Er könne aber bestätigen, dass der Betroffene Widerstand geleistet und um sich geschlagen habe. Ein anderer Beamter behauptet, niemand habe den Mann am Boden festgehalten, es habe maximal einen Schlag gegeben. Wie dadurch mehrere Gesichtsfrakturen entstehen konnten, bleibt offen.

Für beide befragten Polizisten steht fest, dass der Einsatz von mindestens zwei Streifenwägen und insgesamt sechs Po­li­zei­be­am­t:in­nen verhältnismäßig gewesen sei und bei Einsätzen in Neukölln auch üblich. „Das ist nichts Ungewöhnliches“, sagt ein Beamter. Bei einem „verstümmelten 110“ werde alles Mögliche erwartet. „Als Polizei müssen wir immer vom Worst Case ausgehen“, erklärt er.

Während des gesamten Prozesses äußerte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen. Am zweiten Prozesstermin am 19. März sollen die Frau des 63-jährigen Bruders, dessen Sohn und eine Polizeibeamtin vernommen werden. Am selben Tag soll auch das Urteil verkündet werden.

Back to top button