München: VGH weist Klage gegen „ewiges Baurecht“ zurück – Freising | ABC-Z

Die Kläger hatten es befürchtet, jetzt haben sie es schwarz auf weiß: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat ihre Klage gegen ein „ewiges Baurecht“ für die dritte Startbahn am Münchner Flughafen zurückgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss tritt somit nach zehn Jahren, das wäre im März 2026, nicht außer Kraft, obwohl mit dem Bau nicht begonnen wurde. Bei den Gegnern des Projekts stößt das Urteil auf Empörung, vor allem weil keine Revision zugelassen wird. Als Rechtsmittel bleibt nur eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.
Das Gericht folgt den Argumenten der Flughafen München GmbH (FMG) und der Regierung von Oberbayern. Die hatte am 30. September 2024 mitgeteilt, dass mit der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses begonnen worden sei – etwa durch den S-Bahn-Tunnel für den Erdinger Ringschluss oder die Erweiterung des Vorfelds Ost. Diese Maßnahmen aber haben für die Startbahngegner nichts mit dem umstrittenen Großprojekt zu tun. Das hatte auch die FMG früher stets betont. Eine ausführliche Urteilsbegründung steht aus.
Michael Buchberger, Privatkläger und Vorsitzender der Bürgerinitiative Attaching, zeigt sich enttäuscht und verärgert. Er bezeichnet es als „Frechheit“, dass der VGH in einer so grundsätzlichen Sache den Gang zum Bundesverwaltungsgericht nicht zulässt. „Das ist für mich das Allerschlimmste.“ Die Anwälte der Kläger hatten betont, dass der Planfeststellungsbeschluss teilbar sein müsse – in das Projekt Startbahn und andere Infrastrukturvorhaben, die darin enthalten sind. Dem ist der VGH nicht gefolgt.
Das sei „kein Urteil im Namen des Volkes“, kritisiert Buchberger, „sondern im Namen des Flughafens“. Die Bürgerinnen und Bürger hätten sich mehrmals gegen eine dritte Startbahn ausgesprochen, etwa beim Münchner Bürgerentscheid im Juni 2012. „So entsteht Politikverdrossenheit.“ Und die Politik schweige dazu. Für die betroffenen Menschen in Attaching „geht die Ungewissheit weiter“.
:Juristische Spitzfindigkeiten und wachsender Ärger
Eine Entscheidung im Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof um das „ewige Baurecht“ für eine dritte Startbahn am Flughafen München verzögert sich. Es sei „alles im Trüben“, sagt der Freisinger Landrat Helmut Petz nach der Verhandlung.
Enttäuscht zeigt sich auch Christine Margraf, stellvertretende Landesbeauftragte des Bund Naturschutz, der ebenfalls geklagt hat. Es sei nun „mehr denn je eine politische Entscheidung“, ob an der dritten Startbahn festgehalten wird. Die Politik könnte dem „unnötigen und anachronistischen“ Vorhaben ein Ende setzen. Ob der BN die Zulassung der Revision beantragen wird, sei offen, solange die Klagebegründung nicht vorliegt. Es gebe aber eine starke Tendenz dazu, „denn wir sehen einige ungeklärte Rechtsfragen“. Laut der Anwältin Ursula Philipp-Gerlach muss etwa geklärt werden, „ob nach so langer Zeit Enteignungen zulässig sind“. Denn die FMG habe bei Weitem nicht alle Grundstücke, die sie benötigt.
„Ich habe damit, ehrlich gesagt, so gerechnet“, sagt Christian Magerl, einer der Sprecher des Aktionsbündnisses „Aufgemuckt“. Trotzdem sei er enttäuscht. Der Abwehrkampf werde auf jeden Fall weitergehen, kündigt er an. Schließlich seien die Flughafenbetreiber nicht dazu verurteilt worden, zu bauen. Die Politik müsse jetzt den Mumm haben, einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen, so Magerl.
Mit der Entscheidung bestehe nun Rechtssicherheit, was das Baurecht über März 2026 hinaus angehe, stellt Staatsminister Florian Herrmann fest, der Stimmkreisabgeordneter der CSU in Freising ist. In diesem Prozess sei es nur um den rechtlichen Aspekt gegangen. Politisch stehe das Moratorium der Staatsregierung nicht zur Debatte und demzufolge liege der Flughafenausbau mindestens für diese Legislatur auf Eis. „Ich gehe nach wie vor davon aus, dass die Startbahn nicht gebaut wird, solange Markus Söder Ministerpräsident ist“, unterstreicht Herrmann. Es gebe aktuell keinen Bedarf und das werde sich mittelfristig nicht ändern.
Die Flughafenbetreiber aber hätten die Rechtsposition aus dem Planfeststellungsbeschluss nicht einfach aufgeben können, erklärt Herrmann, „die haben einen Haufen Geld aufgewendet, um den zu erwirken, da verzichtet man nicht einfach auf das Baurecht“. Aus politischer Sicht aber sei klar: „Die Startbahn ist kein Thema mehr.“
Interessant sei, dass jetzt offiziell festgestellt ist, dass mit dem Bau der Startbahn begonnen wurde, kommentiert Freisings OB Tobias Eschenbacher das Urteil. „Das wirft die Frage auf, ob sich die Stadt München gefallen lassen kann, dass die FMG hier gegen die Beschlusslage des Gesellschafters gehandelt hat.“ Gleiches gelte für das Moratorium des Freistaates.
„Eigentlich ist dieses Urteil unerträglich“, sagt der Landtagsabgeordnete Zierer
„In jedem Fall war es richtig, den Rechtsweg zu beschreiten, denn wir dürfen nichts unversucht lassen, um den Menschen in der Nachbarschaft der dritten Startbahn endlich die Ungewissheit zu nehmen“, sagt Freisings Landrat Helmut Petz. Der Landkreis will ebenfalls prüfen, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht Erfolg verspricht.
„Wir versuchen weiter, das Projekt politisch zu Fall zu bringen“, versichert Benno Zierer, FW-Landtagsabgeordneter aus Freising. Mit den Freien Wählern gebe es auch in einer eventuellen Neuauflage der Koalition mit der CSU keine dritte Startbahn. Eigentlich aber sei dieses Urteil „unerträglich“. Wenn man als Gericht „so belogen“ werde und dann so entscheide, „muss man die Frage nach dessen Unabhängigkeit stellen und darf sich nicht wundern, wenn die Bürger den Rechtsstaat so einschätzen, wie viele es eben tun“.